28. Sep. 2016

Freiheitsbeschränkungen und Wahlrecht

cartoon_schildWann sind Freiheitsbeschränkungen zum Schutz vewirrter Menschen legitim? Und wie ist das Wahlrecht von Heimbewohnern geregelt? Bewohnervertreter Mag. Dr. Christian Bürger und Juristin Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker beantworten acht Fragen.

In Österreich legt seit 2005 das Heim­aufenthaltsgesetz (kurz: HeimAufG) genau fest, unter welchen Voraussetzungen in die persönliche Freiheit von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen, z.B. in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, aber auch in Spitälern, zulässigerweise eingegriffen werden darf. Rechtsschutzdefizite gibt es vor allem im extramuralen Bereich. Mag. Dr. Christian Bürger, Leiter der Bewohnervertretung beim NÖ Landesverein für Sachwalterschaft, und Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker, Geschäftsführerin des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien, beantworten sieben praxisrelevante Fragen.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune