Die neuen Rahmenbedingungen des seit 1.7.2018 gültigen Erwachsenenschutzgesetzes bestimmen auch die medizinische Behandlung und Fragen der Entscheidungsfindung neu.
Das System „Erwachsenenvertretung“ muss sich erst einspielen, sagt Martin Marlovits von VertretungsNetz. Das Zustimmungssystem bei Behandlungen habe sich grundsätzlich geändert.
Wann sind Freiheitsbeschränkungen zum Schutz vewirrter Menschen legitim? Und wie ist das Wahlrecht von Heimbewohnern geregelt? Bewohnervertreter Mag. Dr. Christian Bürger und Juristin Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker beantworten acht Fragen. (Medical Tribune 40/2016)
Mit einer Novelle des Erwachsenenschutzgesetzes soll die Vertretung nicht einwilligungsfähiger Personen neu geregelt werden. Das hat auch Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. (Medical Tribune 37/2016)
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH mit der Frage auseinandersetzen, ob Sachwalter ihre Zustimmung zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens an Bedingungen knüpfen dürfen. Konkret ging es um einen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt gestellten Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. (ärztemagazin 22/2015)
Ein OGH-Entschied sieht in Alkoholmissbrauch alleine noch keinen Grund für eine Sachwalterbestellung.
Mit dem von Justizminister Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter im März präsentierten Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“ soll die Zahl der Besachwalteten in Österreich verringert und Betroffenen zu mehr Selbstständigkeit verholfen werden. Das gilt für Menschen mit Behinderung ebenso wie für ältere, z.B. von Demenz betroffene Menschen oder für psychisch Kranke.
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