Selbstbestimmt trotz Stellvertretung
Die neuen Rahmenbedingungen des seit 1.7.2018 gültigen Erwachsenenschutzgesetzes bestimmen auch die medizinische Behandlung und Fragen der Entscheidungsfindung mit Patienten und Stellvertretern neu. (Medical Tribune 13/19)

Je nach Unterstützungsbedarf sieht das neue Gesetz vier Vertretungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Befugnissen vor.