Die neuen Rahmenbedingungen des seit 1.7.2018 gültigen Erwachsenenschutzgesetzes bestimmen auch die medizinische Behandlung und Fragen der Entscheidungsfindung neu.
Das System „Erwachsenenvertretung“ muss sich erst einspielen, sagt Martin Marlovits von VertretungsNetz. Das Zustimmungssystem bei Behandlungen habe sich grundsätzlich geändert.
Mit einer Novelle des Erwachsenenschutzgesetzes soll die Vertretung nicht einwilligungsfähiger Personen neu geregelt werden. Das hat auch Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. (Medical Tribune 37/2016)
Mit dem von Justizminister Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter im März präsentierten Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“ soll die Zahl der Besachwalteten in Österreich verringert und Betroffenen zu mehr Selbstständigkeit verholfen werden. Das gilt für Menschen mit Behinderung ebenso wie für ältere, z.B. von Demenz betroffene Menschen oder für psychisch Kranke.
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