17. März 2021Die praktische Frage

Die vielen Instrumente der Corona-Hilfen

Lassen Sie mich zu Beginn grundsätzlich werden. Die Menge der zuletzt vorgestellten Instrumente der Covid-Hilfen ist verwirrend. Keine Frage. Aber Fakt ist, dass diese Unterstützungen in Österreich weitaus umfangreicher sind als in vergleichbaren Ländern. Dass es Verbesserungen in Ablauf und Geschwindigkeit braucht, steht freilich auch außer Frage. Lassen Sie mich einige Begriffe zu den jüngsten Werkzeugen erklären.

Mittelteil junge Gruppe in einem Treffen im Krankenhaus
iStock/Wavebreakmedia

Der Verlustersatz gehört zum Konzept des Fixkostenzuschusses, bei dem in den gewählten Betrachtungszeiträumen (16. September 2020 bis 30. Juni 2021) zwischen dem Fixkostenzuschuss 800.000 und dem Verlustersatz gewählt werden kann. Voraussetzung für die Beantragung sind Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent. Die Höhe des Verlustersatzes beträgt 70 Prozent der Bemessungsgrundlage (90 Prozent bei Klein- bzw Kleinstunternehmen).

Der Lockdown-Umsatzersatz II für „indirekt erheblich betroffene Unternehmen“ kann seit 16. Februar beantragt werden. Er greift dann, wenn der Betrieb mindestens 50 Prozent seines Umsatzes mit Unternehmen macht, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind. Im November/Dezember 2020 muss es zu mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr gekommen sein. Die Ersatzraten sind je nach Branche und Zeitpunkt verschieden und reichen von 80 bis 12,5 Prozent des Umsatzverlustes. Es ist keine Kumulierung mit Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz möglich!

Der Ausfallbonus richtet sich an alle Unternehmen, die mindestens 40 Prozent Umsatzausfall in einem der Kalendermonate von November 2020 bis Juni 2021 verzeichnen. Im Unterschied zum Umsatzersatz entfällt hier die Maßgabe der (direkte oder indirekte) Betroffenheit. Die Ersatzrate bedrängt pauschal 30 Prozent des Umsatzverlustes, wobei die Hälfte als Ausfallsbonus und die andere Hälfte als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II gewertet werden. Details zu den Corona-Hilfen sind auf der Website des Finanzminiseriums zu finden und auch z.B. auf medplan.at.

Mag. Iris Kraft-Kinz
MEDplan, 1120 Wien
Tel. 01/817 53 50-260
www.medplan.at

Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune