Mit Jahreswechsel enden zahlreiche Fristen, die eine steuerliche Optimierung des Ordinationsertrages erlauben. Daher empfehle ich, in den nächsten Wochen noch einige Maßnahmen zu prüfen und diese – wenn notwendig – noch in die Wege zu leiten.
Wie in vorangegangenen Ausgabe beschrieben, dürfen Gründer von Primärversorgungszentren seit dem Frühjahr 2022 mit großzügigen Startförderungen rechnen. Auch die Betreiber bestehender PVEs wurden nicht vergessen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung bei Modernisierung und Erweiterung ihrer bestehenden Ordinationen. Allerdings legt das Austria Wirtschaftsservice (AWS) als zuständige Förderbank großen Wert auf Einhaltung der Förderleitlinien. Und die sind streng.
Die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten ist einer der Lösungsansätze der heimischen Gesundheitspolitik, um ambulante Versorgungsengpässe in Ballungsräumen zu beseitigen.
Jahrzehntelang durften Euro-Bürger das Thema Inflation als ein unbekanntes Phänomen von sich wegschieben. Preissteigerungen um die zwei Prozent pro Jahr und weniger prägten unser Bewusstsein.
Die Krisenfolge der vergangenen zwei Jahre haben eine Reihe steuerlicher Veränderungen und eine Vielzahl an Förderungen und Zuschüssen mit sich gebracht. Dadurch sollen die Auswirkungen auf BürgerInnen und Unternehmen gelindert werden. Lesen Sie hier, was die neuen Regelungen für investitionswillige Ordinationschefs- und chefinnen bedeuten:
Die Katastrophe in der Ukraine mobilisiert eine hohe Spendenbereitschaft in der heimischen Bevölkerung. Ordinationen, die Geld- oder Sachspenden für die Ukraine aufbringen, können diese steuerlich geltend machen. Das Finanzamt stuft diese Ausgaben als abzugsfähigen Werbeaufwand ein, der nachgewiesen werden muss.
Eine gute Arbeitsatmosphäre muss das zentrale Anliegen jedes Ordinationschefs und jeder -chefin sein.
Ordinationen sind natürliche Habitate von Kunst und Kultur. So erlebe ich viele Ordinationen meiner Klienten. Jeder Mensch arbeitet gerne dort, wo er sich wohlfühlt.
Es war ein unerwartetes Weihnachtsgeschenk. Lange hatte das Finanzministerium verlauten lassen, dass eine Fortführung der Corona-Prämie aus dem Jahr 2020 im Folgejahr nicht infrage käme.
Wie im Vorjahr können Unternehmen auch heuer wieder anstatt einer Weihnachtsfeier intern einen steuerfreien Gutschein schenken.
Die Menge der Covid-Hilfen ist verwirrend. Aber diese Unterstützungen sind weitaus umfangreicher als in vergleichbaren Ländern.
Eine ererbte oder selbst erworbene Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück stehen zum Verkauf an. Wie viel den Verkäufer:innen nach der Transaktion tatsächlich übrig bleibt, hängt vom Zeitpunkt des Erwerbs ab.
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