Dr. Pichlbauer: Finanzierung der Spitalsambulanz
Rechtlich sind Spitäler für die stationäre Versorgung zuständig. Ausschließlich Notfälle und, wenn im Interesse des Patienten, Nachbehandlung sind in Ambulanzen vorgesehen. Eine Art ambulanten Versorgungauftrag gibt es erst seit 2012, als der Rahmen für „Ambulante Erstversorgungseinheiten“ bzw. „Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten“ geschaffen wurde, um der bereits bestehenden realen Situation geRECHT zu werden. Eine Finanzierungstangente dafür gibt es nicht, womit die flächendeckende Umsetzung zögerlich abläuft. Denn, Ambulanzen in jeglicher Form sind für Spitalsträger Defizitbringer (mind. 1 Mrd. Euro). Das hängt mit der Finanzierung zusammen.
1997 wurde beschlossen, dass unabhängig vom medizinischen Fortschritt oder der Entwicklung der Patientenzahlen Kassen nur jenen Betrag für Ambulanzen pauschal zahlen, der 1995 für jedes einzelne Spital angefallen ist. Bis dahin mussten Kassen für jeden Patienten eine Ambulanzgebühr bezahlen. Diese war zwar nicht kostendeckend, hat aber bei banalen Erkrankungen mehr gekostet, als wenn sie ein Kassenarzt behandelt hätte. Kassen hatten daher ein Interesse, dass etwa der Hausarzt diese Behandlung vornahm. Ab 1997 wurde, durch die patienten- und leistungsUNabhängigen Ambulanz-Pauschalen, dieser Anreiz um 180 Grad gedreht.