Rechtlich sind Spitäler für die stationäre Versorgung zuständig. Ausschließlich Notfälle und, wenn im Interesse des Patienten, Nachbehandlung sind in Ambulanzen vorgesehen. Eine Art ambulanten Versorgungauftrag gibt es erst seit 2012 ... (Medical Tribune 38/2016)
Nicht selten tritt ein Hausarzt – in der Regel ein Landarzt – an mich heran und meint, meine Zahlen können nicht stimmen; er (praktisch immer ein „er“) wisse das aufgrund seiner Erfahrung. Ich solle doch in der Ordination vorbeikommen und mir die Realität anschauen, weil eben Zahlen nicht alles sind ... (Medical Tribune 26/2016)
Im Zuge des Wiener Spitalkonzepts 2030 werden in den Schwerpunktspitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) die Erstversorgungseinrichtungen ausgebaut: Es soll in Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für alle Patienten mit akuten Beschwerden geben. Nicht die Patienten „wandern“ dann von Station zu Station, sondern die Fachärzte kommen zu ihnen.
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