Die Sozialversicherung könnte doch eine nützliche Partnerschaft mit den Spitalsambulanzen eingehen. Der jüngste Vorschlag von Mag. Bernhard Wurzer (ÖGK) erntet Stirnrunzeln bei der Ärztekammer, Wohlwollen seitens der Stadt Wien.
Rechtlich sind Spitäler für die stationäre Versorgung zuständig. Ausschließlich Notfälle und, wenn im Interesse des Patienten, Nachbehandlung sind in Ambulanzen vorgesehen. Eine Art ambulanten Versorgungauftrag gibt es erst seit 2012 ... (Medical Tribune 38/2016)
Krankenkassen und Länder sind auf der Suche nach neuen Formen der Zusammenarbeit im niedergelassenen Bereich. Diese sollen helfen, die Spitalsambulanzen zu entlasten. CliniCum sprach mit Experten, wie diese Modelle aussehen könnten. (CliniCum 1-2/15)
Passwort vergessen?
Registrieren Mit einer Anmeldung bei medonline haben Sie Zugriff auf Fortbildungen, Arzneimittelinfos, Produktfortbildungen und mehr. Registrieren Sie sich kostenlos auf medonline.