7. Juni 2016

Stammzellenregister in die GÖG inkorporiert

Univ.-Prof.-Dr.-Helmut_Ofner

Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf des BMG soll das Stammzellenregister in die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) inkorporiert werden. Zudem sollen die für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Derzeit ist das Österreichische Stammzellregister als Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz eingerichtet. Wie den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu entnehmen ist, hat es in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Probleme gegeben, auf Grund derer die langfristige Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten im hohen Ausmaß gefährdet erscheint. Nähere Informationen über die angesprochenen Probleme sind den Erläuterungen aber nicht zu entnehmen.

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