12. Aug. 2015

Meldepflicht bei Nebenwirkungen

Foto: Nastco/iStock

Viele der unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) sind zum Zeitpunkt der Zulassung der jeweiligen Substanz noch unbekannt. Deswegen trägt die Implementierung eines Pharmakovigilanz-Programmes auf nationaler und internationaler Ebene wesentlich zur Erkennung von neuen und potenziell lebensgefährlichen UAW bei. Ein Beitrag über die derzeit gültige Meldepflicht. 

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin CliniCum neuropsy