So erklären Sie das neue Patientenverfügungsgesetz

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Die Forderung nach einer Modernisierung der Patientenverfügungen bestand schon lange – Anfang des Jahres war es dann so weit: Die Novelle zum Patientenverfügungsgesetz trat am 16. Jänner 2019 in Kraft. Absicht der neuen Regeln war es, den Zugang zu einer Verfügung einfacher zu machen und dadurch den Zuspruch zu steigern. Seit seiner Einführung 2006 verfügen je nach Quelle nur vier bis fünf Prozent der Österreicher über ein derartiges Schriftstück.

Die Neuerungen lassen sich auf wenige wichtige Punkte reduzieren: Eine Verlängerung einer verbindlichen Patientenverfügung braucht – anders als in der alten Gesetzesform – keine juristische Belehrung mehr. Die Bestätigung eines erneuten Aufklärungsgespräches durch eine Medizinerin oder Mediziner reicht für die Erneuerung einer Patientenverfügung. Dabei wurde die Gültigkeitsfrist von fünf auf acht Jahre verlängert. Dies gilt auch für bereits bestehende Patientenverfügungen. Und es besteht künftig die Möglichkeit, die Patientenverfügung in ELGA zu speichern. Das Mitwirken der Ärzte macht den Unterschied, ob das Dokument „verbindlich“ oder ob es im juristischen Sinn nur „beachtlich“ ist. Wenn sich ein Arzt nicht an eine verbindliche Patientenverfügung hält, erfüllt er den Straftatbestand der eigenmächtigen Heilbehandlung.

Auch eine beachtliche Patientenverfügung muss beachtet werden, wie der Name sagt. Dabei ist zu berücksichtigen, wie weit der Patient die Krankheitssituation, auf die sich die Patientenverfügung bezieht, einschätzen konnte und wie konkret die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, beschrieben sind. Beachtet werden sollte auch, wie umfassend eine der Errichtung vorangegangene ärztliche Aufklärung war und wie lange die letzte Erneuerung zurückliegt. Dann ist jede/r Mediziner:in auf der sicheren Seite des Rechtes.

Mag. Iris Kraft-Kinz MEDplan 1120 Wien, Tel. 01/817 53 50-260, www.medplan.at, Fragen & Anregungen: praxis@aerztemagazin.at
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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune