Adipositas als Behinderungsgrund
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist Fettleibigkeit als Behinderung anzusehen, wenn sie eine volle Mitwirkung am Arbeitsplatz verhindert.
Eine Richtlinie der Europäischen Union legt einen allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf fest, der zufolge Diskriminierungen aufgrund von Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexueller Ausrichtung im Bereich der Beschäftigung verbietet.
Der Europäische Gerichtshof gelangte am 18. Dezember zu dem Ergebnis, dass die Adipositas eines Arbeitnehmers, wenn sie unter bestimmten Umständen eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die ihn in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben hindern können, und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist, unter den Begriff “Behinderung” im Sinne der EU-Richtlinie fällt.
Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Adipositas an dieser Teilhabe gehindert wäre, und zwar aufgrund eingeschränkter Mobilität oder dem Auftreten von Krankheitsbildern, die ihn an der Verrichtung seiner Arbeit hindern oder zu einer Beeinträchtigung der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit führen.
Quelle: Pressemitteilung Europäischer Gerichtshof