20. Dez. 2023Nach Tariferhöhung für Vertragsärzte

Wien Schlusslicht bei KV-Abschluss für Ordinationsassistenz

Die Ärztekammer Wien einigte sich mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf +7,1% Honorarerhöhung für 2023 und +10% Tariferhöhung ab 2024 für Vertragsärzte. Ausständig ist jetzt noch der KV-Abschluss für Beschäftigte in Wiener Ordinationen, die als Einzige in Österreich schon ein Jahr darauf warten, kritisiert die Gewerkschaft. Die Ärztekammer verweist auf den Termin am 21.12.2023, um auch für die Ordinationsmitarbeiter rasch eine Einigung zu erzielen.

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Allgemeinmedizinische Praxis, Dr. Carsten Zamani, Marienstr. 61, 30171 Hannover

Am 19.12.2023 erging eine „freudige Mitteilung“ an die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Wien: Unter der Verhandlungsführung der neuen Vizepräsidentin und Kurienobfrau, Dr. Naghme Kamaleyan-Schmied, konnte ein „beeindruckendes Ergebnis“ mit der ÖGK erzielt werden: +10,0% lineare Tariferhöhung ab 2024 und +7,1% „Honorarsummenzuschlag auf Ihre individuelle ausbezahlte kurative Honorarsumme 2023“ (weitere Details siehe Kasten).

Kurz darauf wurde die Öffentlichkeit in einer Aussendung informiert. Kamaleyan-Schmied sprach darin von einem „Durchbruch“. Die Kurienversammlung am 18.12.2023 habe das Ergebnis „mit überwältigender Mehrheit“ angenommen. „Bei meinem Amtsantritt vor genau 2 Monaten habe ich den Abschluss des Kassenvertrages für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als oberste Priorität definiert“, betont Kamaleyan-Schmied.

Verhandlungen mit ÖGK „zu jeder Tag- und Nachtzeit“

Das nun erfolgreiche Ergebnis „nach wochenlangen Verhandlungen zu jeder Tag- und Nachtzeit“ werde alle bestmöglich entlasten. „Mein Dank gilt allen Ärztinnen und Ärzten, die täglich Außergewöhnliches leisten“, fährt sie fort. Und: Das Verhandlungsergebnis werde „vor allem den Patientinnen und Patienten zugutekommen und den niedergelassenen Bereich weiter stärken.“

Auch der Präsident der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Dr. Johannes Steinhart, zeigt sich erfreut: „Das Verhandlungsergebnis ist ausgezeichnet und ein weiteres Zeichen dafür, dass die Wiener Kammer wieder voll ihren Aufgaben nachkommt und sich bestens um die Interessen der Wiener Kolleginnen und Kollegen und um die Versorgung der Wienerinnen und Wiener kümmert.“

Ein weiteres ihrer Anliegen sprach Kamaleyan-Schmied ebenfalls in der Aussendung an, nämlich „auch rasch“ eine Einigung über einen KV-Abschluss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen der Niedergelassenen zu erzielen. Dazu finde noch diese Woche ein Verhandlungstermin mit der GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten) statt.

GPA: Keine „Ausreden“ mehr für „ordentlichen“ KV-Abschluss

Man habe die Aussendung der Ärztekammer Wien als „sehr positives Signal“ aufgenommen, kommentiert GPA-Wirtschaftsbereichssekretär Christoph Zeiselberger auf medonline-Anfrage. Aber: Die Honorarverhandlungen seien in erster Linie nicht das Thema der Beschäftigten in Ordinationen und auch „nicht Grundlage unserer Verhandlungen“ für einen Kollektivvertrag.

„Wir wissen aber, dass die bisher gescheiterten Verhandlungen zwischen ÖGK und Ärztekammer neben dem Skandal rund um die Equip4Ordi der Grund für die so lange verzögerten KV-Verhandlungen sind“, unterstreicht Zeiselberger. Deshalb gebe es „für uns als GPA nun keine Ausreden mehr, um einen ordentlichen KV-Schluss am 21.12.2023 mit der ÄK Wien zu vereinbaren“, setzt er nach.

Die GPA sei optimistisch, „dass die Ärztinnen und Ärzte wissen, dass sie ihre Beschäftigten in den Ordinationen brauchen und dass sie eine Gehaltserhöhung verdient haben.“ Schon vor der Einigung der ÄK Wien mit der ÖGK hatte die Gewerkschaft auf medonline-Nachfrage vergangene Woche beklagt, dass die Beschäftigten „seit 12 Monaten“ auf einen KV-Abschluss warten, „um die Teuerung der letzten beiden Jahre ausgeglichen zu bekommen“.

Neben Wien waren 4 andere Bundesländer säumig

Wien war eines jener 5 Bundesländer (neben Oberösterreich, Niederösterreich, Vorarlberg und Kärnten), die Mitte April noch immer keinen KV-Abschluss für 2023 hatten, wie medonline in einer vielbeachteten Recherche berichtete. In der Zwischenzeit folgten Oberösterreich im Mai, Kärnten im Juni sowie Vorarlberg und Niederösterreich im August (alle Abschlüsse hier). Nur Wien blieb übrig.

2023 habe es offenbar keinen Raum für ordentliche KV-Verhandlungen gegeben, wie es Zeiselberger ausdrückt, „völlig unüblich für die Kurie der niedergelassenen Ärzte in Wien, die früher sozialpartnerschaftlich mit uns verhandelt haben“. Der Hintergrund dafür sei „100% der Ärztekammer selbst zuzuschreiben“, verwies Zeiselberger schon vergangene Woche auf die „heftigen Streitigkeiten“ der Kurie, die „voll auf Kosten der eigentlichen Aufgaben“ gingen: „Das sind unter anderem auch unsere KV-Verhandlungen oder die eigenen ÖGK-Honorarverhandlungen.“

Neue Kurienobfrau habe „recht rasch“ Kontakt gesucht

Allerdings hebt der Gewerkschafter positiv hervor, dass sich im Spätherbst durch Rücktritte und Neuwahlen die internen Probleme „langsam“ aufgelöst hätten. Kamaleyan-Schmied, die neue Kurienobfrau, habe „recht rasch mit uns als Gewerkschaft GPA den Kontakt gesucht“, um einen neuen KV-Verhandlungstermin zu vereinbaren. Dieser sei schlussendlich auch Ende November mit der 1. KV-Verhandlung eingetreten. Zeiselberger hatte auch schon den 2. Wiener Termin am kommenden Donnerstag, den 21.12., erwähnt, bei dem nicht nur der Abschluss für 2023, sondern auch gleich für einen Abschluss 2024 verhandelt werde.

Gelingt dieser Abschluss, wird Wien neben dem Burgenland und Oberösterreich das 3. Bundesland mit einem Doppelabschluss (für 2023 und 2024) sein. Mit Oberösterreich habe man einen Doppelabschluss gemacht, der die Inflationsrate des Betrachtungszeitraums plus 0,5% auf IST-Gehälter und plus 0,45% auf KV-Gehälter vorsieht, informiert Zeiselberger. Bei den anderen Bundesländern gebe es bereits fortgeschrittene Gespräche in diesen Tagen bzw. im Jänner 2024 (alle Verhandlungstermine hier).

IST-Gehälter: Wien und Salzburg vermutlich über 2.000 Euro

Einen KV-Mindestlohn über 2.000 Euro – so wie zuletzt für die Beschäftigten der Sozialwirtschaft Österreich (siehe medonline-Bericht) verhandelt – gibt es bisher für Ordinationsassistentinnen noch nicht. Rechnerisch gebe es aber in einigen Bundesländern, z.B. Salzburg ein Mindestgehalt von 2.000 Euro für Arztassistentinnen mit der KV-Zulage.

„In Salzburg und in Wien werden wir mit 2024 vermutlich die 2.000 Euro real durchbrechen und sogar in den untersten Stufen erreichen“, so Zeiselberger. Fakt sei, dass die allermeisten Kolleginnen und Kollegen eine kleine Überzahlung verdienen und bekommen und „wir deshalb auch besonderes Augenmerk auf die IST-Gehälter haben, um die Kaufkraft unserer Mitglieder jedenfalls zu erhalten und zu stärken.“

Hinweis: Die Ärztekammer Wien verwies auf Nachfrage zur Kritik der Gewerkschaft u.a. bezüglich der Gründe für die Verhandlungsverzögerungen in Wien auf die eingangs erwähnte Aussendung und wollte den Verhandlungen nicht vorgreifen.

Wien: Tariferhöhungen ab 1. Jänner 2024

Auszug aus dem Schreiben an die Wiener Vertragsärztinnen und Vertragsärzte:

  • +10,0% Tariferhöhung linear über alle Tarifpositionen aller Fächer auf das Tarifniveau 2022
  • Zusätzliche Ergebnisse für sogenannte „Mangelfächer“:
  • Erhöhung des Limits der Pos. 90 – Therapeutische Aussprache um +2% Punkte für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendheilkunde
  • Dauerhafte Bindung des Ultraschall-Tarifs im Mutter-Kind-Pass in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe an den kurativen Ultraschall-Tarif

Zusammengefasst haben wir für Sie erreicht:

  • Kurzer Abschluss (2023 und 2024)
  • Stärkung schwach honorierter Fachgruppen im Rahmen der Zuwendungsmedizin
  • Aufwertung bestehender Leistungen, ohne neue Sonderleistungen
  • Gleichstellung der Tariferhöhung für die Fächer Radiologie und Pathologie mit anderen Fächern
  • Umwandlung des Digitalisierungszuschlags der Radiologie in Tarife

Die Fachgruppen Medizinische und chemische Labordiagnostik und Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation sind aufgrund von anderen Vertragsmodalitäten von diesen Ergebnissen ausgeschlossen.