19. Apr. 2023Kollektivvertragsverhandlungen

Ordinationsassistenz: Harter Kampf um höhere Gehälter

Sie brauchen oft Nerven wie Drahtseile und sind das Rückgrat jeder Praxis: die Ordinationsassistent:innen. Doch ihre Mindestgehälter variieren stark nach Bundesland. Schlusslicht ist Kärnten mit 1.500 Euro – bei 40 Stunden. Die Kärntner Ärztekammer lastet das der Gewerkschaft GPA an. Doch diese verweist auf bereits gute KV-Abschlüsse im Burgenland, in Salzburg, Tirol und in der Steiermark und will die restlichen Bundesländer auch im „Konzert“ haben.

Ärzte geben sich beim Treffen die Hand.
Geber86/GettyImages

Anlassfall für unsere Recherche war ein Arzt aus Niederösterreich, der jetzt das Ist-Gehalt seiner Angestellten freiwillig erhöht hat. Es störte ihn, dass es heuer offenbar noch gar keine Lohnverhandlungen für Ordinationsmitarbeiter:innen gegeben hat. Noch dazu, da sie „ohnehin schon sehr wenig verdienen, wenn sie nach Kollektivvertrag bezahlt werden“.

Das sei kein Einzelfall, Rückmeldungen und Nachfragen von Ärzt:innen, wie es denn mit den KV-Verhandlungen ausschaue, kennen auch Georg Grundei, diplômé, und Christoph Zeiselberger von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA). Die beiden Interessensvertreter führen die Verhandlungen mit den Landesärztekammern – in der Regel mit den Niedergelassenen-Kurienobmännern – für Angestellte bei niedergelassenen Ärzt:innen, in Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten (PVE) und in Labors.

Ärztinnen und Ärzte schätzen ihr Personal

„Die absolute Mehrzahl“ der Ärztinnen und Ärzte schätze das Personal. „Sie wissen grundsätzlich, was sie an ihren Assistent:innen und Mitarbeiter:innen haben“, berichtet Grundei. Aber es sei etwas anderes, wenn die Ärztinnen und Ärzte dann als Funktionär:innen ihre Kurie vertreten: „Da haben wir historisch die Situation, dass sie ihre eigenen Leistungshonorare (mit der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK, Anm.d.Red.) ebenfalls verhandeln.“

Fallen diese mitunter nicht so erfolgreich aus, werde versucht, „das teilweise 1:1 an das Personal weiterzugeben“. Davon weiß auch der Berufsverband der Arztassistent:innen (BDA) ein Lied zu singen. Ein Blick in die neun Kollektivverträge legt tatsächlich eklatante Unterschiede bei den Mindestgrundgehältern offen.

Während Wien mit 1.824 Euro seit Juli 2022 (Erhöhung laut KV vom Jänner 2022) und Salzburg ab Juli 2023 (aktueller KV-Abschluss) mit 1.877 Euro die Nase vorn haben, liegen etwa Niederösterreich, Oberösterreich oder Vorarlberg mit knapp über 1.600 Euro am unteren Ende der Skala. Deutlich abgeschlagen rangiert Kärnten mit 1.502 Euro, und zwar seit Jänner 2021, der letzte gültige KV ist vom Dezember 2020.

Kräftige Erhöhung in vier Bundesländern

Freilich wird oft argumentiert, dass die Ärztinnen und Ärzte sowieso weit mehr als das Mindestgehalt zahlen würden, worauf es ja letztendlich ankäme. Aber auch bei Ist-Gehältern dürfte es eine enorme Bandbreite geben, wie aktuelle Schlagzeilen der GPA zu Arztpraxen und Labors in vier Bundesländern erahnen lassen: „Plus 7,8 Prozent auf Ist-Gehälter und Zulagen“ im Burgenland, „Plus 8 Prozent auf Ist-Gehälter und Zulagen“ in Tirol.

In Salzburg gab es auch eine kräftige Erhöhung des Mindestlohns: „Plus 20 Prozent in zwei Jahren auf Grundgehälter“. Der gesamte Abschluss dort setzt sich zusammen aus 7,8 Prozent auf die Ist-Gehälter, Zulagen und eben auch auf die KV-Grundgehälter. Mit einer weiteren Erhöhung der Mindestgehälter von 5,63 Prozent ab Juli 2023 und den alten Erhöhungen der KV-Tabelle 2022 um 6 Prozent sind das wie erwähnt 1.877 Euro ab Juli.

Das wichtigste Anliegen der Gewerkschaft hinsichtlich der Ist-Gehälter sei die Abgeltung der Inflationsrate: „Ohne Wertsicherung schließen wir nicht ab.“ Auch nicht in Kärnten. Dort laufen die Verhandlungen bereits seit zwei Jahren – ohne Ergebnis. Die GPA habe klar kommuniziert, man wolle ohnehin nicht mehr als in anderen Bundesländern. Das ist im Schnitt ein Plus von 0,3 bis 0,4 Prozent über der Inflationsrate, berichtet Grundei.

Arbeitszeitverkürzung in der Steiermark

Als besonders gelungen werden auch die Abschlüsse „nach Jahren des Stillstandes“ in der Steiermark gesehen. Die Verhandlungen haben zu einer Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38,5 Stunden geführt. Und auch zu einer Ist-Erhöhung, die außerdem verankert wurde.

Damit habe es die GPA geschafft, in den letzten zehn Jahren eine „Ist-Erhöhung-Systematik“ in allen Bundesländern einzuführen: „Das heißt, dass die Kolleg:innen, die mehr als dieses nichtrepräsentative Mindestgrundgehalt verdienen, eine Erhöhung bekommen, die wir verhandeln.“ Durch diese Ist-Erhöhungen sei zumindest eine Wertsicherung garantiert. „Und das haben wir auch in diesem Jahr selbst mit der hohen Teuerung geschafft – bis jetzt im Burgenland, in Salzburg, in der Steiermark und in Tirol“, freut sich Grundei.

Er und Zeiselberger zeigen sich zuversichtlich, dass dies sehr bald auch in Niederösterreich, Wien, Vorarlberg und Oberösterreich gelingen wird. In Wien werde gerade verhandelt, in den anderen drei Bundesländern gebe es demnächst (wieder) Termine. In Niederösterreich gab es Verzögerungen durch den Rücktritt der Kurienobfrau und Vizepräsidentin Dr. Martina Hasenhündl im Februar. Nun werde Kurienobmann Dr. Max Wudy verhandeln.

In Oberösterreich wiederum sei die Ärztekammer sich zunächst nicht sicher gewesen, ob der Gesamtvertrag mit der ÖGK weiterlaufen werde. In diesem Fall wäre es den Referent:innen nicht möglich gewesen, eine KV-Erhöhung unterzubringen. Aber jetzt habe die GPA einen Verhandlungstermin bekommen.

Vorarlberg ist wiederum das einzige Bundesland, in dem die Kollegin der Landesgeschäftsstelle der GPA selbst die Verhandlungen führt, alle anderen Bundesländer werden von der Zentrale aus geleitet. Vom KV her sei Vorarlberg im „Konzert“ mit den anderen Bundesländern. Zeiselberger rechnet auch heuer im Ländle mit einer „raschen und guten Lösung“.

Fokus auf Inflationsabgeltung

Mit dem Mindestgrundhalt sei man aber weder in Vorarlberg (derzeit 1.628 Euro) noch in den anderen Ländern glücklich – am wenigsten mit dem in Kärnten. Ginge es nach der Gewerkschaft, wäre das Mindestgehalt für Ordinationsassistent:innen 2.000 Euro. Allerdings würden die Kurienobmänner das nicht so leicht in ihren Gremien durchbringen, da in manchen Bundesländern die Grundgehälter gleich um ein Drittel bzw. um 500 Euro (bei derzeit 1.500 Euro) erhöht werden müssten. „Wir konzentrieren uns daher auf das Wichtigste, nämlich dass alle Gehälter steigen“, erklärt Grundei.

Auf Nachfrage, wie hoch denn die Ist-Gehälter sind, räumen Grundei und Zeiselberger ein, dass diese laut einer eigenen Erhebung hochgerechnet auf Vollzeit durchschnittlich bei etwa 2.200 oder 2.300 Euro liegen. Kärnten liegt ebenfalls im Schnitt. Allerdings mit einer großen Bandbreite: Es gebe Kolleg:innen, die 3.600 Euro verdienen, wobei man nicht weiß, welche Ausbildung sie haben, aber eben auch welche mit 1.600 Euro.

BdA: „Verhöhnung der gesamten Berufsgruppe“

Dem Berufsverband der Arztassistent:innen (BdA) dürfte die „ewige Diskussion“ rund um die Ist-Lohn-Erhöhungen schon zum Hals heraushängen. In einer Aussendung Ende Februar betont BdA-Präsidentin Mag. Elisabeth Hammer-Zach, dass es „höchst unzulässig“ sei, Lohnanpassungen mit den ärztlichen Tarifverhandlungen korrelieren zu lassen. Denn „diesbezügliche Fehler bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen“ könne man wohl nicht den Angestellten anlasten.

Und dass alle Ärztinnen und Ärzte ohnehin über Kollektiv bezahlt würden, stehe einer Umfrage unter den Kolleg:innen entgegen: Demnach werden 20 Prozent „genau nach KV“ bezahlt. Dieser liege vor allem in Kärnten und Vorarlberg (und vor den aktuellen Abschlüssen auch in der Steiermark) bei der „Armutsgefährdungsgrenze“ von derzeit 1.415 Euro. „Ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von 1.500 Euro für 40 Stunden Arbeit ist in Zeiten enormer Inflation nicht mehr gerechtfertigt und schlicht und einfach eine Verhöhnung der gesamten Berufsgruppe.“

Darüber hinaus dürfe man nicht vergessen, dass der KV gerade für kleine Branchen wie ein „Aushängeschild“ wirke. Denn selbst wenn in Stellenausschreibungen beim KV-Mindestgehalt „Überzahlungsbereitschaft“ dabeistehe, bleibe als Erstes doch der oft sehr niedrige Betrag hängen.

ÄK Kärnten: Verzögerung „ausschließlich“ der Gewerkschaft anzulasten

Völlig anders stellt das der Kurienobmann der Ärztekammer Kärnten, Vizepräsident Dr. Wilhelm Kerber, dar. Er persönlich kenne keinen einzigen Fall einer Mindestentlohnung. Der Gewerkschaft sei auch eine stärkere Steigerung „eigentlich nicht wichtig“, da sie das Angebot einer Anhebung des KV-Mindestlohns um 10 Prozent für 2023 mit einem weiteren Steigerungspfad abgelehnt habe.

Und selbst das Angebot einer Ist-Lohnerhöhung von 10 Prozent für 2023 und von 3 Prozent für 2022 – „bei eigener Tarifsteigerung von 2,2 Prozent“ – habe die Gewerkschaft abgelehnt. Außerdem seien Kassenarztpraxen keine „Produktionsbetriebe mit freier Honorargestaltung“, sondern „jedenfalls von den Verträgen der ÖGK abhängig“, die 2022 und 2023 unter der Inflation geblieben sind. Daher sei die Verzögerung der Lohnentwicklung „ausschließlich“ dem Verhalten der Gewerkschaft anzulasten (gesamte Stellungnahme siehe Kasten).

Auf erneute Nachfrage bei der Gewerkschaft, warum die von Kerber genannten Angebote abgelehnt wurden, entgegnet Grundei: „Die Angebote, die uns gemacht wurden, lagen immer unter den Ergebnissen der anderen Länder. Man hat damit begonnen, einen unterinflationären Erhöhungsteil aus dem Steiermark-Abschluss herauszuschälen – die dort verhandelte Arbeitszeitverkürzung war nie Teil eines Angebots – und wollte zuletzt für das Jahr 2021 überhaupt keine Erhöhung mehr gewähren.“

Dazu müsse man auch klarstellen: „In Österreich wird üblicherweise nach einem Jahr Laufzeit die Teuerung plus eine kleine Steigerung als Kollektivvertragsabschluss fixiert, wir rechnen also im Nachhinein ab.“ Im Falle von Kärnten würden „mittlerweile fast zweieinhalb Jahre“ fehlen.

„Wir werden mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, dafür sorgen, dass letztendlich auch die Kolleg:innen in Kärnten eine Erhöhung bekommen, die im Konzert mit den bisherigen KV-Vertragserhöhungen stehen“, zeigt sich Grundei kämpferisch. Man möchte auch Bewusstseinbildung dafür betreiben, „dass es wirklich Kolleg:innen gibt, die bei 40 Stunden 1.700 Euro verdienen, in Teilzeit z.B. als alleinerziehende Mutter entsprechend weniger, „das ist absolut unfair und das sind alles Schicksale, die da dahinterstehen“.

Sozialwirtschaft Österreich: weit höhere Mindestgehälter

Aber selbst in der Gesundheitsbranche gebe es „riesige Unterschiede“ bei den Mindesteinkommen. Zeiselberger, der auch den KV für die Sozialwirtschaft Österreich – sozusagen der Gesundheits- und Sozialbereich im privatwirtschaftlichen Bereich – verhandelt, bringt noch ein Beispiel: „Die Sozialwirtschaft Österreich hat ein Mindestgehalt in der ersten Verwendungsgruppe von ganz knapp unter 2.000 Euro bei 37 Stunden.“

Das seien jedoch de facto keine Beschäftigten im Sozialbereich, sondern eher Hilfskräfte. Aufgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche läge selbst in der niedrigsten Einkommensgruppe das Mindestgehalt deutlich über 2.000 Euro. Grundei ergänzt: Würde man versuchen, die Ordinationsassistenz mit ihrer Qualifikation als Gesundheitsfachkraft nach dem MAB (Medizinische Assistenzberufe)-Gesetz, wonach z.B. auch Blutabnahmen möglich sind, in den KV der Sozialwirtschaft Österreich zu bringen, „dann wären wir in der Verwendungsgruppe 4 oder 5 und bei 2.400 Euro – bei einer 37-Stunden-Woche“.

Forderung nach einem bundesweiten KV

Die Gewerkschaft fordert auch einen einheitlichen KV über ganz Österreich – so wie für die Angestellten bei Zahnärzt:innen. Wir haben Kärntens Niedergelassenen-Obmann gefragt, ob er einen österreichweiten KV befürworte. Kerber könnte sich das vorstellen, wenn die ÖGK auch „endlich“ ein bundesweit einheitliches Leistungs- und Honorierungssystem einführe.

Für die GPA könnte der geplante einheitliche Leistungskatalog, den die ÖGK gerade mit der ÖÄK ausverhandelt, durchaus eine „beschleunigende Wirkung“ für österreichweite KV-Abschlüsse haben, „weil sich erstmalig ein wesentlich stärkeres bundesweites Verhandlungsgremium aufseiten der Ärztekammer definieren muss“. Zeiselberger ergänzt: „Wir sind natürlich daran interessiert, mit einem kompetenten Partner über ganz Österreich einheitliche Bedingungen zu schaffen.“

Gewerkschaft als „Partner“ der Ärzt:innen

Dazu gehöre auch ein „besseres, gemeinsames Schema“. Derzeit gibt es in manchen Bundesländern fünf Verwendungsgruppen, in anderen nur drei. Generell sieht sich die Gewerkschaft als „Partner“ der Ärzt:innen, „indem wir über unsere Kollektivvertragssysteme ein Mindestmaß an Entlohnung und an Rahmenbedingungen sicherstellen“. Mit ihnen gemeinsam wolle die GPA den KV „attraktiv gestalten, sodass sie auch das wichtige gut ausgebildete und motivierte Personal finden, das sie brauchen, und zwar auch in Zukunft in der Gesundheitsversorgung“.

Zeiselberger appelliert außerdem an jene Ärzt:innen, die jetzt schon faire Arbeitsbedingungen bieten und ein faires Gehalt bezahlen, das auch in die Ärztekammer einzubringen und zu sagen. Grundei schließt den Kreis zum Anlassfall aus Niederösterreich: „Wir sind nicht daran interessiert, irgendetwas aufzudoppeln, wenn wir Ist-Erhöhungen verhandeln. Wenn zwischenzeitlich schon ein Arzt erhöht hat, dann kann er das selbstverständlich anrechnen.“

Kurz vor Redaktionsschluss wurde bekannt, dass die GPA nun auch einen Verhandlungstermin in Kärnten hat.

3 Fragen an VP Dr. Wilhelm Kerber, Kärnten

1) Wieso liegt Kärnten beim KV-Mindestgehalt mit 1.502 Euro derart abgeschlagen?

Der KV-Mindestlohn hat in Kärnten traditionell im Bundesvergleich ein niedriges Niveau. Dies ist historisch vermutlich auf die geringere Wirtschaftsleistung im Bundesvergleich zurückzuführen. Bei den letzten Verhandlungen wurde eine Anhebung um 10 Prozent für 2023 mit einem weiteren Steigerungspfad angeboten, dies wurde von der Gewerkschaftsseite abgelehnt.

Walter Elsner/riccio.at

2) Was sagen Sie zum Befund von BdA-Präsidentin Mag. Elisabeth Hammer-Zach, dass 1.500 Euro Mindestgehalt für 40 Stunden eine „Verhöhnung“ der gesamten Berufsgruppe sei und das Argument der ohnedies höheren Bezahlung nicht greife, weil einer Umfrage zufolge ein Fünftel „genau nach KV“ bezahlt werde?

Die Behauptung von Frau Mag. Hammer-Zach, dass ein Fünftel nach Mindestlohn bezahlt würde, kann ich nicht nachvollziehen. Ich persönlich kenne keinen Fall einer Entlohnung im KV-Mindestlohn. Ich gebe gerne die Daten für meine Ordination bekannt: Bruttogehalt für 40 h pro Monat 3.215 Euro (netto: 2.235). Im Jahr 2022 wurde zusätzlich ein Teuerungsausgleich von 2.000 Euro ausbezahlt, dies entspricht einer Nettoerhöhung von 7 Prozent. Weiters wurde eine Ist-Lohnerhöhung von 2 Prozent für 2022 und 6 Prozent für 2023 zugestanden.

Bei den Gesprächen 2022 und 2023 war den Vertretern der Gewerkschaft auch eine angebotene stärkere Steigerung des Mindestlohnes eigentlich nicht wichtig, weil auch die Gewerkschaft davon ausging, dass weitestgehend über dem Mindestgehalt entlohnt wird.

3) Würden Sie einen bundesweit einheitlichen KV, den die GPA fordert, befürworten? Oder welche Lösung könnte es aus Ihrer Sicht geben, damit die Landesgrenzen nicht zu derart großen Unterschieden in den KV führen?

Ein bundesweit einheitlicher KV macht aus meiner Sicht nur dann Sinn, wenn die Gebietskrankenkasse, die seit Jahren ein bundesweiter Träger ist, auch endlich ein bundesweit einheitliches Leistungs- und Honorierungssystem einführt.

Wir sind in den Lohnverhandlungen jedenfalls von den Verträgen der ÖGK abhängig, diese Verträge sind 2022 und 2023 unter der Inflation geblieben. Darüber hinaus sind die Kassenarztpraxen keine Produktionsbetriebe mit freier Honorargestaltung, sondern vertraglich im Tarif gebunden und haben in den Pandemiejahren Umsatzrückgänge von bis zu 20 Prozent hinnehmen müssen.

Unter diesen Bedingungen haben wir 2022 der Gewerkschaft eine Ist-Lohnerhöhung von 3 Prozent (bei eigener Tarifsteigerung von 2,2 Prozent) angeboten, die aber leider abgelehnt wurde. Für das Jahr 2023 haben wir 8 Prozent Ist-Lohnerhöhung angeboten, dies wurde ebenfalls abgelehnt.

Den Umstand der eingetretenen Verzögerung der Lohnentwicklung wirkt sich für die Mitarbeiter naturgemäß negativ aus, ist aber ausschließlich dem Verhalten der Gewerkschaft anzulasten.