Endspurt um den EMA-Standort

BREXIT – Das Rennen um die Europäische Arzneimittelagentur geht ins Finale. Wie Wien punktet und welche Konsequenzen ein Standortwechsel für die Pharmabranche hat.  (Pharmaceutical Tribune 16/2017)

„EMAzing Vienna“ – mit diesem Wortspiel und Slogan will man die EMA nach Wien locken.
„EMAzing Vienna“ – mit diesem Wortspiel und Slogan will man die EMA nach Wien locken.

So viele Unsicherheiten der EU­Austritt von Großbritannien auch mit sich bringt – ein Datum sollte man sich vormerken: Am 1. April 2019 werden die knapp 900 Mitarbeiter der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) die Arbeit an ihrem neuen Standort aufnehmen. Wo ihre künftige Wirkungsstätte nach London sein wird und ob Wien den Zuschlag erhält, entscheidet sich noch heuer. Am 20. November 2017 wählt der Europäische Ministerrat in einer geheimen Abstimmung den neuen Sitz der Europäischen Arzneimittelagentur.

Harter Mitbewerb

Mit Wien gehen noch 18 Städte (pro EU­Land gilt nur eine Bewerbung) ins Rennen und die Konkurrenz ist groß. Sehr gute Chancen hätten laut Expertenmeinung auch Kopenhagen, Mailand, Amsterdam oder Lille. Nichtsdestotrotz stellen heimische Funktionäre aus Politik und Wirtschaft der Bewerbung Wiens ein gutes Zeugnis aus. Ein heißer Kandidat sei Wien für DI Walter Ruck, Präsident der Wiener Wirtschaftskammer. Schließ lich habe man sich frühzeitig bei EMA­Chef Guido Rasi sowie bei nationalen und internationalen Pharmabetrieben eingesetzt und die Signale wären sehr positiv. Pharmig­Präsident Mag. Martin Munte wiederum lobt das Engagement von Gesundheitsministerin Dr. Pamela Rendi­Wagner und Finanzstadträtin Mag. Renate Brauner: Man habe eine perfekte Bewerbung abgegeben. Auch laut Pharmig­Generalsekretär Dr. Jan Oliver Huber hätten die beiden einen exzellenten Job gemacht, der Vorbildwirkung für alle anderen Vertreter Österreichs vor Ort sowie für die heimischen Politiker haben sollte.

Gute Argumente für Wien

Nicht zuletzt begründet sich der Op­ timismus auch dadurch, dass Wien die sechs vorgegebenen Kriterien nahezu lückenlos erfüllt. Präsentiert wurden diese von Rendi­Wagner und Brauner im September bei einem Termin in Brüssel, zu dem der neue österreichische EU­Botschafter Dr. Nikolaus Marschik Medienvertreter, Diplomaten, Beamte der EU­Kommission und Vertreter der Arzneimittelverbände geladen hatte:

  • Der neue Standort muss im März 2019 funktionsfähig sein: Mit dem Austria Campus und einem Gebäude an der Erdberger Lände kommen in Wien gleich zwei mögliche Locations infrage.
  • Weiteres Kriterium sind günstige Verkehrswege: Wien ist von London drei Flugstunden entfernt. Wichtig für jene, die den Ortswechsel mitmachen. Laut einer Umfrage würden 50 Prozent des Personals unabhängig vom Standort mitziehen, drei Prozent wollen London nicht verlassen, der Rest macht die Entscheidung vom künftigen Sitz abhängig.
  • Apropos Personal: Wien kann als Life­Science­Standort garantieren, dass hochkarätige Fachkräfte rekrutiert werden können.
  • Es müssen ausreichend Bildungseinrichtungen für die Kinder der Mitarbeiter gegeben sein. Wien punktet mit 20 öffentlichen zweisprachigen und neun internationalen Schulen.
  • Auch die Lebenspartner sollten angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Mit der Wiener Wirtschaftsagentur gibt es in Wien eine kompetente Anlaufstelle.
  • Einzige Hürde für Wien (und seine Mitstreiter): Eine wichtige Rolle spielt die regionale Ausgewogenheit. Demnach sollen Länder bevorzugt werden, die bei der Vergabe der EU­Agenturen bislang leer ausgegangen sind. Dazu zählen Rumänien, Bulgarien und die Slowakei. Wien ist bereits der Sitz der Agentur für Grundrechte.

Appell an Pharmaindustrie

Unabhängig davon, wer den Zuschlag für die EMA bekommen wird, stellt der Standortwechsel die Pharmabranche vor einige Herausforderungen. Aus diesem Grund hat DI Dr. Christa Wirthumer­Hoche, Leiterin der AGES Medizinmarktaufsicht, Vertreter der Branche zu einer Diskussionsrunde geladen, um über die Konsequenzen des BREXIT zu informieren. Beispielsweise ist UK immer noch von einem Zehntel der in Österreich zugelassenen Produkte der Reference Member State (RMS) und damit der erstzulassende Staat, der für die Beurteilung des Arzneimittels zuständig ist. Wirthumer­Hoche appelliert, die zukünftige Wahl des RMS gut zu planen und, so lange noch ausreichend Zeit ist, den RMS vielleicht zu wechseln. Auch müssen für in UK ansässige Zulassungsinhaber rechtzeitig Niederlassungen in EU­Mitgliedsstaaten gegründet werden. Beides seien laut Wirthumer­Hoche Prozesse, die rechtzeitig angestoßen werden müssen. Vor allem wenn es darum geht, die Arzneimittelversorgung in der EU sicherzustellen.