Nitrosamin-Verunreinigungen
Rasagilin-Rückruf: Nur einzelne Charge betroffen, keine akute Gesundheitsgefahr
Erst kürzlich hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMA die Grenzwerte für Nitrosamin-Verunreinigungen in Arzneimitteln aktualisiert, kurz nachdem es in Deutschland zu einem Rückruf aufgrund von N-Nitroso-Rasagilin gekommen war. In Österreich erwartete die Arzneimittelbehörde AGES deswegen keine vermehrten Rückrufe, wir berichteten hier. Prompt kam es aber nun auch hierzulande zu einem Rückruf einer Rasagilin-Charge. Wir fragten wieder nach – die AGES bleibt bei ihrer Einschätzung und warnt vor einem eigenmächtigen Absetzen des Parkinson-Präparats.