17. Juni 2015

Impfpflicht für Ärzte?

ETHIK – Die Bioethikkommission des Bundeskanzleramts empfiehlt eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal. Begründung: Das Nichtschadensprinzip sei ein einforderbares Merkmal der Professionalität dieser Berufe.

Vertreter der Bioethikkommission (v.l.n.r.): Prof. Arnold Pollak, Dr. Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, Prof. Ursula Köller und Prof. Christiane Wendehorst
Vertreter der Bioethikkommission (v.l.n.r.): Prof. Arnold Pollak, Dr. Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, Prof. Ursula Köller und Prof. Christiane Wendehorst

Ist es vertretbar, die Selbstbestimmung des Einzelnen zum Wohle der Gemeinschaft einzuschränken? „Wir sind hier zu einem klaren, einstimmigen Ja gekommen“, sagte die Juristin Dr. Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes und Vizerektorin der MedUni Wien, bei der Präsentation der aktuellen Empfehlungen zum Thema Impfen. Das 25-köpfige Gremium, das fast zur Hälfte mit Medizinern besetzt ist, erarbeitete nach einer Aufforderung durch den früheren Gesundheitsminister Alois Stöger ein Expertenpapier zu den ethischen Aspekten des Impfens bei gefährlichen Erkrankungen mit Mensch-zu-Mensch-Übertragung.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune