16. Feb. 2016

Tipp: Seminar zur Arzthaftung

19790-rollstuhl_paragraphen.320Seit etwa 10 Jahren ist verstärkt zu beobachten, dass ­Patienten, ihren Arzt auf Schadenersatz verklagen. Ein kostenloses Seminar gibt Tipps zur Risikovermeidung.

Nach der Rechtsprechung ist zwischen Kunstfehlern im engeren Sinn (Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst) und Aufklärungsfehlern zu unterscheiden. Erstere sind selten und werden dann auch oft medial berichtet. Die weitaus überwiegende Anzahl von Haftpflichtfällen beschäftigt sich allerdings mit den Folgen eines Aufklärungsfehlers. Da jeder Mensch das Recht hat, selbst zu bestimmen, ob oder ob nicht, und bejahendenfalls welche Behandlung an ihm durchgeführt werden darf, muss der Patient vor jeder Heilbehandlung in diese einwilligen, wobei seine Entscheidung in jedem Fall (auch wenn sie ihn selbst schädigt) zu respektieren ist.

Um den Inhalt zu sehen, müssen Sie sich einloggen oder registrieren.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune