PraxisführungVeröffentlicht am: 25. Juni 2018
Schadet es, Portalbewertungen durch Fake-Kommentare aufzubessern?
DAS LANDGERICHT München hat eine interessante Entscheidung getroffen, die auch in Österreich Beachtung finden wird. Darin werden Anbieter gekaufter Portalbewertungen dazu verurteilt, ihre an Ordinationsbetreiber verkauften Portalbewertungen deutlich zu kennzeichnen – und dadurch zu entwerten.