Nebenwirkung Sturz

Eine Heimbewohnerin ist verwirrt und leidet unter Gangstörungen. Pharmazeutin und Arzt starten das gemeinsame Medikationsmanagement.

1 Zustand laut Pflegedokumentation

Die Patientin Frau A., 89 Jahre (63 kg, 155 cm) war bislang innerhalb des Heims mit dem Rollator selbstständig mobil. Medizinische Diagnosen:
Hypertonie, St. p. Apoplektischer Insult, Vorhofflimmern, Hypercholesterinämie, Coxarthrose bds., Deckplatteneinbrüche LII-LIII, Osteoporose, Blutdruck: 110/70–130/80

Seitens des Pflegeteams wurde eine auffällige Verschlechterung des Gangbildes innerhalb der letzten 3–4 Wochen dokumentiert. Die Patientin geht zunehmend kleinschrittig-trippelnd, hat Probleme, die Füße anzuheben, zieht die Beine nach und ist in der letzten Zeit sogar mehrmals gestürzt. An manchen Tagen kann sie kaum gehen. Bei der Patientin wurden auch Koordinationsstörungen und eine auffällige morgendliche Inaktivität festgestellt, sie wirkt sehr schläfrig und müde, klagt häufig über Schwindel und wirkt zeitweise verwirrt.

Die derzeitige Medikation der Heimbewohnerin:

Amelior® Ftbl. 20 mg/5 mg (Olmesartan/Amlodipin) 1-0-0-0
Lasix® Tbl. 40 mg (Furosemid) 1-0-0-0 (Mo, Mi, Fr)
Spirono Gen. Tbl. 50 mg (Spironolacton) ½-0-0-0
Thrombo ASS® Ftbl. 100 mg (ASS) 0-1-0-0
Sertralin Gen. Ftbl. 50 mg (Sertralin) 1-0-0-0
Mirtabene® Ftbl. 15 mg (Mirtazapin) 1-0-0-0
Mogadon® Tbl. 5 mg (Nitrazepam) 0-0-0-1
Durogesic® TTS 25 mcg/h (Fentanyl) jeden 3. Tag
Novalgin® Tropfen 500 mg/ml (Metamizol) bis zu 3 x 25 Tropfen bei Bedarf
Pantoprazol San. Msr. Tbl. 40 mg (Pantoprazol) 1-0-0-0
Vertirosan B6 Manteldrg. 50 mg/25 mg (Dimenhydrinat/Vit. B6) 1-1-1-0 (wegen Schwindel seit 6 Wo)
Oleovit® D 3 Tropfen 400 I.E./Tr. (Vitamin D3) freitags 30 Tropfen

Hinweise: Die im Fall angeführten Fertigarzneimittel wurden wertfrei für die enthaltenen Wirkstoffe bzw. -kombinationen ausgewählt. Die genannten Produkte stehen damit für alle vergleichbaren Präparate. Bei den Fallbeispielen handelt es sich Lehrbeispiele, die möglichst praxisnah formuliert wurden. Es besteht daher keinerlei Abklärungsbedarf hinsichtlich einer allfälligen Pharmakovigilanzmeldung.

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