Stammzellenregister in die GÖG inkorporiert
Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf des BMG soll das Stammzellenregister in die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) inkorporiert werden. Zudem sollen die für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Derzeit ist das Österreichische Stammzellregister als Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz eingerichtet. Wie den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu entnehmen ist, hat es in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Probleme gegeben, auf Grund derer die langfristige Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten im hohen Ausmaß gefährdet erscheint. Nähere Informationen über die angesprochenen Probleme sind den Erläuterungen aber nicht zu entnehmen.
Die vom Register wahrgenommenen Funktionen, nämlich die Suche nach passenden Stammzellspenderinnen und -spendern und die Koordination der Stammzelltransplantation, seien für die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten von so großer Bedeutung, dass es erforderlich sei, sie in die Verantwortung der öffentlichen Hand zu legen. Den Erläuterungen ist weiters zu entnehmen, dass im Jahr 2014 für 515 Personen ein passender Spender gefunden werden konnte, was – gemessen an den Anfragen – einer Erfolgsquote von etwa 80% entsprach. Datenschutzrechtlich ist vorgesehen, dass die von der GÖG eingespeisten Daten von österr. Spendern/innen nur Alter, Geschlecht, Typisierungsmerkmale sowie eine Laufnummer beinhalten sollen. Im Falle eines positiven Suchergebnisses erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der GÖG, und diese tritt in weiterer Folge an das Typisierungszentrum heran, das die angefragten Gewebedaten vorhält. Nur dieses verfügt über die Spenderdaten und setzt sich sodann mit dem potenziellen Spender in Verbindung.