13. Mai 2019
Eine Masernparty ist kein Kinderfasching
FOTO: MILKOS/GETTYIMAGES
Masernparty-Veranstalter sowie ärztliche Impfgegner handeln sich strafrechtliche Probleme ein. (Medical Tribune 20/19)
Hartgesottene Impfgegner müssen mit Anzeigen bei der Disziplinarbehörde der Österreichischen Ärztekammer rechnen, wie zuletzt das Beispiel eines steirischen Hausarztes zeigte, der im ORF Viren und Bakterien als Krankheitsauslöser öffentlich freisprach. Doch impfgegnerische Ärzte könnten auch in die strafrechtliche Bredouille kommen, wie auf einer Veranstaltung der OÖGKK mit dem Titel „Masernpartys – Kinderfasching oder Straftat?“ zu vernehmen war.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune