Arbeitsrecht: Schwanger oder nicht schwanger?

Der OGH musste sich in einer rezenten Entscheidung mit den Grenzen des Kündigungsschutzes bei Schwangerschaften beschäftigen. Konkret hatte eine Arbeitnehmerin ihrem Vorgesetzten den Verdacht mitgeteilt, schwanger zu sein. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie einen Schwangerschaftstest mit positivem Ergebnis durchgeführt. Zwölf Tage nach dem Schwangerschaftstest suchte die Arbeitnehmerin wegen starker Blutungen ihren Facharzt für Frauenheilkunde auf.

Bei nachfolgenden Untersuchungen in einer Krankenanstalt zeigte sich ein massiv abgesunkener Beta-HCG-Wert. Schlussendlich wurde der Angestellten im Krankhaus mitgeteilt, dass die Schwangerschaft endgültig beendet sei. Aus den Feststellungen des Gerichts geht hervor, dass es nicht feststellbar ist, ob zu irgendeinem Zeitpunkt ein entwicklungsfähiger Embryo vorhanden war oder ob es sich zu keinem Zeitpunkt um eine intakte entwicklungsfähige Schwangerschaft gehandelt hat.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune