2. Okt. 2023Insuffiziente Behandlung

Maßnahmenvollzug: häufigste Diagnose ist Schizophrenie

83,7% der Menschen im Maßnahmenvollzug leiden an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Der Großteil davon war unzureichend oder gar nicht behandelt.

Portrait of a schizophrenic man with mental disorders and paranoia in depression. Generative AI
alexkoral/AdobeStock

Derzeit sind 1.452 Menschen im Maßnahmenvollzug – der Großteil davon hat Straftaten aufgrund von schizophrenen Störungen begangen. „Die Hauptdiagnose nach ICD.10, warum jemand in den Maßnahmenvollzug eingewiesen wird, ist mit 83,7% eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Ein Großteil dieser Menschen ist untergebracht wegen Mord bzw. Mordversuch (20,4%), einer gefährlichen Drohung (17,7%), dann folgen Sexualdelikte, Brandstiftung und weitere Straftaten“, berichtet Dr. Alexander Dvorak, Ärztlicher Leiter der Justizanstalt Göllersdorf.

Warum kommt jemand in den Maßnahmenvollzug?

Für Einweisung in den Maßnahmenvollzug muss eine Krankheit bestehen, die wirklich im kausalen Zusammenhang mit der Straftat steht, erklärt der Psychiater. „Schließlich will man Menschen nicht einsperren, weil sie krank sind, sondern um sie zu behandeln.“ Außerdem muss eine Gefährlichkeit gegeben sein, die von psychiatrischen Sachverständigen festgestellt werden muss. „Wenn keine Gefahr besteht, dass dieser Mensch aufgrund seiner Erkrankung weitere Straftaten besteht, kann die Person entweder freigesprochen werden oder es könnte ein vorläufiges Absehen vom Maßnahmenvollzug geben. Sprich, man weist nicht fix ein, sondern man behandelt den Menschen weiter, i.d.R. mittels Depottherapeutika, und entlässt ihn“, so Dvorak.

Um den Inhalt zu sehen, müssen Sie sich einloggen oder registrieren.