Betriebsunterbrechungs- und Büro-Pauschalversicherung für Ordinationen
Wie man bei Betriebsunterbrechung die wirtschaftliche Existenz absichern kann und was eine Büro-Pauschalversicherung ist, erfahren Sie hier.
Wie bereits im letzten Beitrag wird mein Laienwissen wieder durch fundiertes Fachwissen von Joachim Zieger, Akademischer Versicherungsmakler (WU), ergänzt.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Grundüberlegung beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist, im Schadensfall eine Summe ausbezahlt zu bekommen, die zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz bis zur Wiederaufnahme des Betriebs durch Ersatz der weiterlaufenden Kosten und des entgangenen Gewinns ausreicht. Es sollten also nicht jene Schäden abgedeckt werden, die beispielsweise bei Zerstörung des Inventars durch Feuer entstanden sind, sondern der Einkommensentgang bei gänzlichem oder teilweisem Betriebsstillstand.
Derartige Produkte werden nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Prämien unterscheiden sich marginal, doch es gibt gravierende Unterschiede beim Deckungsumfang. Die Wahl der dafür nötigen Versicherungssumme hängt stark von den betrieblichen und individuellen privaten Gegebenheiten ab. Von einer reinen Kostenversicherung, die nur die betrieblichen Unkosten abdeckt, bis zur Versicherung des gesamten Jahresumsatzes spannt sich ein weiter Bogen von Möglichkeiten.
Die maximale Versicherungssumme ist mit Jahresbruttoumsatz minus Materialeinsatz und variable Kosten definiert. Der Zusammenhang von Höhe der Versicherungssumme und verschiedenen Möglichkeiten der Karenzzeiten mit der Prämie macht eine fachlich fundierte Beratung nötig. Hierbei ist auch die Steuerberatung unbedingt einzubinden.
Besondere Beachtung verdient die sogenannte Haftungszeit. Diese endet bei fast allen Gesellschaften nach einem Jahr. Sämtliche Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls, die nach dieser Haftungszeit auftreten, fallen daher nicht mehr unter den Versicherungsschutz.
Ein wesentlicher Punkt der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Leistung bei Teilarbeitsfähigkeit. Oft ist es nötig, eine Praxis aus wirtschaftlichen Gründen – wenn möglich – zumindest teilweise offen zu halten. Die Entschädigung im Falle einer eingeschränkten Tätigkeit sollte ebenfalls unbedingt Vertragsbestandteil sein.
Beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist auch die Karenzfrist zu beachten, die bei ambulanter Behandlung den Erstzeitpunkt der Entschädigung nach dem Versicherungsfall regelt. Bei einer Karenzfrist von beispielsweise 3 Tagen zahlt die Versicherung erst ab dem 4. Tag nach dem Eintritt des Versicherungsfalles. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Entschädigung bei einem stationären Aufenthalt schon ab dem 1. Tag zu erhalten.
Büro-Pauschalversicherung
Der Einsatz moderner Technologie in der Datenverarbeitung erfordert ein erweitertes Sicherheitsbewusstsein. Schließlich will sich niemand eines schwarzen Tages Gedanken darüber machen müssen, wer im Schadensfall die erforderlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten zahlt.
Die Lösung all dieser Probleme ist die Büro-Pauschalversicherung, eine Sachversicherung, in der die gesamte stationäre kaufmännische Betriebseinrichtung einer Praxis ohne Einzeldeklaration versichert werden kann. Versichert werden alle stationären Datenverarbeitungsanlagen samt dazugehöriger Peripheriegeräte und sämtliche Anlagen der Bürotechnik wie Telefon, Gegensprechanlage, Fax, Kopierer, Alarm- und Brandmeldeanlagen. Sollte ein Laptop miteingeschlossen werden, ist dieser gesondert zu deklarieren.
Bei Abschluss einer Büro-Pauschalversicherung ist einmalig eine Bestimmung der Versicherungssumme auf Basis des Neuwertes inklusive Kosten für Fracht, Zoll und Montage aller zu versichernden Anlagen nötig. Der Vorteil liegt darin, dass in unserer technisch schnelllebigen Zeit Bürogeräte in kürzeren Abständen ausgetauscht, in der Regel aber nicht gemeldet werden und somit im Schadenfall nicht versichert wären.
Grundlage der Büro-Pauschalversicherung sind die von allen Versicherungsunternehmen verwendeten allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten. Wesentlicher Grundsatz dabei ist, dass die Schäden eindeutig nachweisbar von außen verursacht worden sein müssen. Möglichkeiten bestehen viele, z.B. Beschädigungen durch Fahrlässigkeit, Vandalismus, Implosionen, Flüssigkeiten aller Art, Erdrutsch, Hochwasser, Frost, Brand oder Blitzschlag. Hinzu kommen Schäden, die beim Löschen von Bränden entstehen können, Überspannungen der elektrischen Leitungen, Einbruch, Diebstahl, Kurzschluss und zuletzt auch die Ungeschicklichkeit jener, die diese Anlagen bedienen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die ein Wartungsvertrag des Herstellers oder Lieferanten abdeckt.
Zur Person
Die Zieger Ärzteberatungs GmbH wurde 1988 von Wilhelm Zieger gegründet, der sich schon damals auf das äußerst komplexe Versicherungsmanagement für Ärztinnen und Ärzte spezialisiert hat. Er gilt bis heute als Experte für die Abdeckung von wirtschaftlichen, zivil- und strafrechtlichen Risiken im Bereich der ärztlichen Haftung. Sein Sohn Joachim Zieger sagt, dass er durch die Erfahrung seines Vaters in den Betrieb hineinwachsen konnte und so selbst Referent bei Vorträgen und Seminaren zu diesem Thema wurde.
Joachim Zieger, Akademischer Versicherungsmakler (WU)
Geschäftsführer der Zieger Ärzteberatungs GmbH
Büro: +43/316/38 32 73-15
Mobil: +43/664/255 82 65
joachim.zieger@aerzteberatung.com
Was erwartet Sie im nächsten Teil der Serie?
Im nächsten Beitrag kommt das große Finale zum Themas Versicherungen:
- Was tun, wenn der Versicherer kündigt?
- Freiwillige Deckung durch den Versicherer
- Nachhaftung und Nachhaftungszeit
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