3. März 2021Die praktische Frage

Welche Honorarmodelle gibt es in Primärversorgungseinheiten?

Es geht voran mit den Primary-Care-Standorten in Österreich. Für viele Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner taucht die Frage auf, unter welchen finanziellen Bedingungen eine persönliche Beteiligung an einem Primärversorgungszentrum erfolgen würde.

Ärztin mit Taschenrechner und Notebook am Schreibtisch im modernen Büro in der Klinik oder im Krankenhaus
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Vierstufiges Abgeltungssystem

Dafür wurde ein vierstufiges Abgeltungssystem entwickelt, das in verschiedenen Ausprägungen und länderspezifisch zum Einsatz kommt.

Beim Modell „Einkommensabgeltung“, das in Oberösterreich und in Wien favorisiert wird, erhält jeder in die Primärversorgungseinheit eintretende Kassenarzt bzw. jede solche Kassenärztin pauschal genau jenes Honorar, das er oder sie in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich in der bereits bestehenden Praxis vor Steuer und nach Abzug aller Kosten verdient hat.

Für neue Ärztinnen und Ärzte, die vorher keinen Kassenvertrag hatten, wird als Basis für die Einkommensberechnung der Durchschnittsumsatz der Allgemeinmediziner:innen im Bezirk zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Ordinations- und Personalkosten – auch des erweiterten Kernteams – werden von der Kasse ersetzt.

Beim Modell „Umsatzabgeltung“ wird der bisherige Umsatz pauschal ohne Gruppenpraxis-Abschlag ausbezahlt. Die Personalkosten des vereinbarten erweiterten Teams werden zusätzlich gegen Nachweis ersetzt. Dafür werden sämtliche Kosten für Investitionen vom Ärzteteam getragen.

Bei der leistungsabhängigen „Kopf- oder Fallpauschale“ werden die Arbeiten des Kernteams innerhalb des Versorgungskatalogs abgegolten. Das in Niederösterreich präferierte Modell bietet eine altersgestaffelte Vergütung, die mit variierenden Honorarsätzen versehen ist. Dazu kommt eine kontaktunabhängige Grundpauschale für „administrativen Mehraufwand bei übergreifenden Aufgaben“.

Beim vierten Modell, der sogenannten „Honorarordnung“, erfolgt die Honorierung gemäß der aktuellen Honorarordnung ohne Gruppenpraxis-Abschlag. Die Personalkosten werden von den Kassen abgegolten. Das Modell wird vor allem in Hinsicht auf Primärversorgungsnetzwerke am Land bereitgestellt.

Mag. Iris Kraft-Kinz
MEDplan, 1120 Wien
Tel. 01/817 53 50-260
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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune