2. Okt. 2020Die praktische Frage

Das bringen die neuen Investitionsprämien für Ihre Arztpraxis

Seit 1. September 2020 können Arztpraxen – so wie alle anderen Unternehmen mit Sitz in Österreich – die COVID-19-Investitionsprämie in Anspruch nehmen.

Beschnittene Aufnahme von zwei Architekten, die zusammenarbeiten
iStock/shapecharge

Neue COVID-19-Investitionsprämie

Für Arztinnen und Ärzte, die Pläne zur thermischen Sanierung oder Neueinrichtung der Ordination hegen, bietet die COVID-19-Investitionsprämie interessante Möglichkeiten. Die Basisprämie beträgt 7 % der Anschaffungskosten.

Förderfähig sind sowohl geringwertige Wirtschaftsgüter als auch gebrauchte Güter, sofern es sich um eine Neuanschaffung für die Ordination handelt. Dabei werden Investitionen ab 5.000 Euro mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.

Besonders begünstigt mit 14 % sind Investitionen in die

  • Ökologisierung (thermische Gebäudesanierung, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen),
  • Digitalisierung (digitale Infrastruktur, 3D-Druck, …) sowie
  • Life Science und Gesundheit. Dabei ist in erster Linie an Anlageninvestitionen für Schutzkleidung oder Medizintechnik (Beatmungsgeräte) gedacht.

Erste Maßnahmen ab August 2020

Im Zusammenhang mit der Investition müssen erste Maßnahmen (wie zum Beispiel Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn) zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden. Im gleichen Zeitraum sind auch die Anträge zu stellen.

Dabei hat das Finanzministerium nach ersten Nachfragen betont, dass alle Unternehmen, die bis zum 28. Februar 2021 beim Austria Wirtschaftsservice (AWS) einen Antrag stellen und die auch alle Voraussetzungen erfüllen, eine Investitionsprämie erhalten. Dafür seien ausreichende Mittel vorhanden. In ersten Meldungen war noch von einem „first come, first serve“-Prinzip ausgegangen worden.

Nicht förderungsfähige Investitionen

Noch wichtig: Nicht förderungsfähig sind Investitionen in unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.

Die Details finden sich in der Förderrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“, die auf der Website des Austria Wirtschaftsservice (AWS) abgerufen werden kann: www.aws.at.

Mag. Iris Kraft-Kinz
MEDplan, 1120 Wien
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www.medplan.at

Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune