17. Jän. 2024Termingarantie binnen 14 Tagen

SPÖ: Wahlärzte sollen 10% Kassenleistungen anbieten

Um bei Beschwerden eine fachärztliche Versorgung binnen 2 Wochen zu ermöglichen, sollen nach Wunsch von SPÖ-Chef Andreas Babler im „Notfall“ Wahlärztinnen und Wahlärzte jede 10. Leistung zum Kassentarif anbieten. Tun sie es nicht, ist die gesetzliche Verpflichtung „das letzte Mittel“. Patientinnen und Patienten sollen die 14-Tage-Frist bei ihrer Versicherung einklagen können.

Es handle sich um ein „sehr dringendes und ernstzunehmendes“ Thema, spricht SPÖ-Bundespartei- und Klubvorsitzender Andreas Babler am 17.01.2024 von einer „Notlage, die wir in unserem Gesundheitssystem erleben müssen“. Es gebe zu wenige Terminmöglichkeiten, um bei Schmerzen oder bei Therapiebedarf ärztlich versorgt zu werden. Um das zu ändern, brauche es mehr Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitssystem.

In den letzten Monaten hat daher in seinem Auftrag die SPÖ gemeinsam mit Gesundheitsökonominnen und -ökonomen, Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitspersonal ein „ganz konkretes Modell“ entwickelt. Dieses werde er in seiner „Reformkanzlerschaft“, auf die er sich vorbereite, umsetzen – für ein intaktes Gesundheitssystem, auf das man sich verlassen und wieder „stolz“ sein könne. Derzeit müsse man die „Kreditkarte zücken“, um nicht monatelang etwa auf eine OP zu warten oder einen Facharzttermin zu bekommen.

Auftrag an SV, „Faktor Zeit“ abzugelten

Künftig sollen es höchstens 14 Tage sein, so Bablers Plan. Für die technische Umsetzung – die Vermittlung der Termine – ist die Gesundheitshotline 1450 vorgesehen, wie Babler bereits Mitte Dezember angekündigt hat. In einem zweiten Schritt gehe es aber auch um politische Voraussetzungen, damit wieder mehr Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitssystem (mit)arbeiten. Zum einen sei die Sozialversicherung „aufgerufen, in der finanziellen Abgeltung den Faktor Zeit mitzudenken“, so Babler.

Zum anderen sollen auch Wahlärztinnen und Wahlärzte „im Notfall“ ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung leisten und „Versorgungslücken“ schließen. Sein Vorschlag: 10% der Leistungen sollen direkt mit der Sozialversicherung „zu Kassentarifen“ abgerechnet werden. Diese Behandlungsquote bei Wahlärztinnen und Wahlärzten wolle der SPÖ-Chef auch in ein „Behandlungssicherheitsgesetz“ gießen.

„Behandlungssicherheitsgesetz“ soll kommen

Zunächst sieht Babler Freiwilligkeit vor: Den Wahlärztinnen und Wahlärzten werde angeboten, ins Modell einzusteigen. Wenn die Maßnahmen nicht greifen, komme die „Verpflichtung“. Das sei jedoch die „Ultima Ratio“. Es gehe ihm darum, die Wahlärztinnen und Wahlärzte „mitzunehmen“. Aus Gesprächen kenne er auch viele, die dazu bereit wären, die geforderten 10% als Kassenleistungen anzubieten.

Das „Behandlungssicherheitsgesetz“ ist auch schon bei der Pressekonferenz am 17.12.2023 zur Sprache gekommen. „Wir wollen eine staatlich garantierte medizinische Versorgung innerhalb von 14 Tagen“, sagte Babler damals und brachte Beispiele aus anderen Ländern, die ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Behandlungstermin haben.

Beispiele aus Dänemark, Schweden, Norwegen

Demnach gibt es in Dänemark das Recht auf Behandlung in einem privaten Krankenhaus, wenn die Wartezeit im öffentlichen System 30 Tage übersteigt. Dadurch ist die Wartezeit gesunken. Schweden schreibt gesetzlich vor, wie lange die Wartezeit bis zu einer fachärztlichen Konsultation und anschließend bis zum Behandlungsbeginn maximal dauern darf. In Norwegen, das ein gut ausgebautes telemedizinisches System hat, gibt es das Recht auf eine fachärztliche Antwort innerhalb von 10 Tagen.

In Österreich plant Babler, dass die Gesundheitshotline 1450 Menschen mit Beschwerden, die keinen Termin bei Fachärztinnen oder Fachärzten der Wahl bekommen, andere Ärztinnen und Ärzte der betreffenden Fachrichtung innerhalb von 2 Wochen vermittelt. Dabei soll geschultes und fachkundiges Personal (Medizinstudierende, Pflegepersonal oder auch geschultes Rettungspersonal etc.) zum Einsatz kommen.

Kann die 14-Tage-Frist im niedergelassenen Bereich nicht eingehalten werden, muss die Hotline einen Termin in einem Krankenhaus oder einer eigenen Einrichtung der Sozialversicherung anbieten. Wird die Termingarantie nicht eingehalten, sollen Patientinnen und Patienten ihr Recht auf Behandlung bei ihrem jeweiligen Krankenversicherungsträger auch einklagen können.

Verpflichtung nur nach Ausschöpfen anderer Wege

Diese Möglichkeit, die 14-Tages-Frist einzuklagen, sei wirklich nur „das letzte Mittel“. Nur im Bedarfsfall – nach Ausschöpfung anderer öffentlicher Versorgungssysteme wie Kassenvertragsärzte, Primärversorgungszentren, Erstversorgungszentren und eigene Einrichtungen der SV-Träger – soll die gesetzliche Verpflichtung schlagend werden.

Babler betont auch, dass an mehreren Schrauben gedreht werden müsse, um das System mittel- und langfristig abzusichern. Als Beispiel erneuert er u.a. seine Forderung nach einem Gehalt bei der Pflegeausbildung von 2.300 Euro brutto pro Monat – so wie bei der Polizeiausbildung. Darüber hinaus bräuchte es attraktivere Arbeitsbedingungen durch neue Arbeitszeitmodelle.

Pressekonferenz der SPÖ, Wien, 17.1.2024