Schweizer Modell erregt die Gemüter
Die (teilweise) Freigabe von Cannabis liegt international im Trend. In der Schweiz starteten die Grünen jüngst eine parlamentarische Initiative für eine „Hanfregulierung“. Ein heißes Thema am Mondseer Substitutionsforum. (Medical Tribune 20/2017)
Deutschland, Kanada, Mexiko oder Kalifornien – immer mehr Staaten geben Cannabis (zumindest für medizinische Zwecke) frei. Prompt wird auch in Österreich darüber diskutiert. So auch auf dem Substitutionsforum der Österreichischen Gesellschaft für arzneimittelgestützte Behandlung von Suchtkrankheit (ÖGABS) in Mondsee. Dort erregte vor allem ein Modell der Eidgenossen Aufsehen: Die Schweizer Grünen reichten am 3.5.2017 eine parlamentarische Initiative zur Legalisierung von Cannabis ein. Nationalrätin Maya Graf sagte laut „Tages-Anzeiger“ (4.5.), sie habe zusammen mit Thomas Kessler, früherer Leiter der Kantons- und Stadtentwicklung Basel, schon lange an dem Vorschlag gearbeitet.
Kessler war in Mondsee und präsentierte das Modell: Verpflichtende Führung eines Hanfregisters für Produzenten (in den Berggebieten) und Händler, biozertifizierter Anbau, Vertrieb nur mit Lizenz- und Kontrollpflicht und striktem Kinder- und Jugendschutz sowie Werbeverbot. Erwachsene können für die Eigenversorgung drei Pflanzen ziehen. Die Preisgestaltung: Abgestufte Preise (nach THC-Gehalt) und 52 % soziale Abgaben, 8 % Mehrwertsteuer, je 10 % für Prävention und Forschung sowie 20 % für Handel und Produktion.
Mit dieser „praktikablen Hanfregulierung“, so Kessler, kombiniere man gleich zwei „Politikbereiche“, nämlich die Drogen- und Landwirtschaft, genauer die Berglandwirtschaft. Hanf sei wegen der hohen Wertschöpfung bestens geeignet als „Strukturstütze“ für die Berggebiete und bei einem Verkaufspreis von 10–20 Schweizer Franken (9–18 Euro) pro Gramm habe der Cannabismarkt in der Schweiz geschätzt ein Volumen von 0,5–1 Mrd. (0,46– 0,9 Mrd. Euro), rechnet Kessler dem interessierten Publikum vor. Erst Anfang Mai hat Mexikos Parlament Marihuana für medizinische Zwecke freigegeben. Eine vollständige Legalisierung lehnt Präsident Enrique Pena Nieto jedoch ab. Anders Kanada, wo die medizinische Nutzung schon seit 2001 erlaubt ist: Ab Juli 2018 soll der Genuss von Haschisch vollständig legalisiert werden. Derzeit ist ein solcher nur in Uruguay und in zehn US-Bundesstaaten erlaubt.
Plädoyer für Sachlichkeit
In Österreich seien Cannabis und Cannabisprodukte für den medizinischen Einsatz „illegal“, in einigen Ländern wie Italien, Deutschland und Kroatien „unter strengen gesetzlichen Vorgaben“ bereits erlaubt, informierte Dr. Birgit Kraft, Wiener Gebietskrankenkasse, Abteilung Gesundheitsservice und Prävention. Sie plädiert für mehr Sachlichkeit und Bezug auf die Evidenzlage in der Debatte Cannabis vs. die in Österreich rezeptierbaren (pharmazeutisch hergestellten) Cannabinoide und findet das Schweizer Modell „sehr mutig“.
Argumente für eine Cannabis-Liberalisierung lieferten die von DI Marion Weigl, stv. Leiterin Kompetenzzentrum Sucht, Gesundheit Österreich GmbH, präsentierten Daten zum Cannabiskonsum in Österreich: Ein Großteil der angezeigten Personen (nach dem Suchtmittelgesetz) weise gar keinen problematischen Cannabiskonsum auf. Nur bei „etwa einem Drittel“ der Personen mit alleiniger Leitdroge Cannabis in den DOKLI-Einrichtungen(1) könne wegen der Konsumhäufigkeit von einer tatsächlich vorliegenden Suchtproblematik ausgegangen werden.
Univ.-Prof. Dr. Alfred Springer, 1. Vorsitzender der ÖGABS, sprach in diesem Zusammenhang vom „Stellenwert der Pathologisierung“ und stellte die Frage: „Wie gehen wir mit den Bedürfnissen von Menschen um, die ohne krank zu sein in belastenden Situationen Cannabis konsumieren wollen?“ Springer machte auf die „verschwimmenden Grenzen“ zwischen dem medizinischen und nichtmedizinischem Gebrauch von Cannabis aufmerksam und stellte zur Diskussion, ob die Stoffe, die als Heilmittel „reetabliert“ werden, der Medizin vorbehalten bleiben sollen.
Tatsächlich arbeitet die Forschung auf Hochtouren: Vorige Woche publizierte ein Team um den Bonner Neurowissenschaftler Prof. Dr. Andreas Zimmer Daten, dass geringe Dosen des Cannabis-Wirkstoffs THC alternde Gehirne verjünge – allerdings Mäusehirne. Eine klinische Studie soll noch in diesem Jahr beginnen. In Österreich dürfte Cannabis noch länger ein „Suchtgift“ bleiben. Derzeit sind Entwürfe für Novellen zum Suchtmittelgesetz und u.a. zur Suchtgiftverordnung in Begutachtung(2). Letztere stellt klar, dass die Herstellung von Cannabisextrakt und dessen Vermarktung in Form von Arznei-, Lebens- oder kosmetischen Mitteln nicht (so wie Nutzhanf) unter die Ausnahmen der Suchtgiftverordnung fallen.
Referenzen:
1 Drogenhilfe-Doku- und Berichtssystem
2 Kombiniert mit der Leitlinie Qualitätsstandards für die Opioid-Substitutionstherapie; Begutachtungsfrist bis 19.5. bzw. 2.6.2017