Ministerin steigt auf die Bremse
Der Bund arrangierte sich mit den Ländern, gab da und dort klein bei. Doch die großen Brocken der Fusion bleiben. Auch die „Ausgabenbremse“ stört manche Kassen, sie wollen sich wehren – notfalls rechtlich. (Medical Tribune 38/18)
Erleichterung bei der türkis-blauen Regierung und den schwarzen Ländern: Nach Gesprächen mit deren Gesundheitschefs habe man sich auf wesentliche Punkte bei der Reform verständigt, freute sich VP-Klubobmann August Wöginger im Vorfeld seines Auftritts mit VP-Kanzler Sebastian Kurz, FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FP-Sozialministerin Beate Hartinger- Klein am vergangenen Freitag. Aus 21 Träger werden fünf, die GKKs verschmelzen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Diese residiert nun doch in Wien. Der Hauptverband wird – ohne Generaldirektor – verschlankt zu einem „Dachverband“, dessen Vorsitz im Rotationsprinzip die Obleute der fünf Träger einnehmen. Damit ist auch HV-Chef Dr. Alexander Biach Geschichte, was die Österreichische Ärztekammer prompt bedauert.
Zugeständnisse abgerungen
Zugeständnisse gab es aber von Hartinger- Klein, was die Verfügungsgewalt über Beitragseinnahmen und Rücklagen betrifft. Die ÖGK-Landesstellen dürfen nun doch Zielsteuerungspartner für die regionale Gesundheitsversorgung bleiben. Allerdings wird die ÖGK künftig einen bundesweiten Rahmenvertrag mit den Kassenärzten verhandeln. Mit der Einigung ist der Weg frei für ein Gesetz, das am 1.1.2019 in Kraft treten soll. Ein Jahr später soll die neue Struktur realisiert sein. Ab 1.4.2019 bereiten Übergangsgremien den Fusionsprozess vor. Bis dorthin soll auch die von der Regierung gesetzlich verordnete „Ausgabenbremse“ wirken – gegen die sich allerdings viele Kassen stemmen. Die NÖGKK hatte im „Kurier“ sogar angekündigt, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu klagen, da drei Bauprojekte sowie eine Personalentscheidung vom Sozialministerium gestoppt wurden. Sollte die NÖGKK tatsächlich klagen (der Vorstand tagt dazu am 19.9.), stellte der Hauptverband Rechtsbeistand in Aussicht.
Aber auch andere GKKs wollen ihren Kollegen in Niederösterreich gesetzten Falles zur Seite springen, wie Medical Tribune bei einem Rundruf erfuhr. „Natürlich unterstützen wir eine Klage der NÖGKK“, betont SGKK-Obmann Andreas Huss. Dass das Gesetz verfassungswidrig sei, hätten bereits namhafte Experten wie Prof. Theo Öhlinger angemerkt. „Die Art und Weise, wie hier in die Selbstverwaltung eingegriffen wird, in die Krankenversicherung als Eigentum der Beitragszahler, ist unglaublich“, ärgert sich Huss. Je nach Auslegung des Gesetzes wären etliche Vorhaben betroffen. Es seien neue Hausarzt-Stellen vorgesehen, außerdem Primärversorgungszentren, aber: „Konkret wäre nicht einmal eine einzige zusätzliche Arztstelle realisierbar, da die zulässigen Mehrkosten bereits durch die Frequenzsteigerungen erreicht werden.“ Gefährdet seien Maßnahmen gegen einen Bewerbermangel für Hausarztordinationen, die Übernahme von Medikamentenkosten bzw. Leistungsverlagerungen (derzeit gebe es Verhandlungen mit dem Land, z.B. in puncto intravitreale operative Medikamente) sowie etliche Projekte wie das psychosoziale Versorgungszentrum für Kinder und Jugendliche.
Auch die OÖGKK sieht „schwerwiegende verfassungsrechtliche Probleme bei der überfallsartig beschlossenen Ausgabenbremse“. Obmann Albert Maringer: „Sofern diese Eingriffe unmittelbare negative Auswirkungen auf unsere Versichertengemeinschaft haben, also z.B. konkrete Projekte im Bereich des Versorgungsausbaus infrage gestellt würden, werden auch wir selbstverständlich alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen.“ Unmittelbar gefährdet seien in OÖ mehrere Bauprojekte, darunter die Generalsanierung des OÖGKK-Kurheims in Bad Schallerbach sowie der Neubau des Zahngesundheitszentrums Linz, das rund 20 Prozent der Zahnversorgung des Großraums Linz abdecke. „Aber auch im Bereich der Vertragsabschlüsse könnten sich Probleme ergeben“, ergänzt Maringer. Die Kassenfusion bezeichnete er in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeiterkammer- Chef Dr. Johann Kalliauer bereits als „größte Enteignung in der Geschichte Österreichs“.
Es gehe der Regierung nicht ums Sparen, sondern um politische Kontrolle. Die WGKK zeigt sich ebenfalls „solidarisch“. Es reiche aber, wenn ein Träger diesen Schritt setze. Folgende Projekte wurden bzw. werden dem Ministerium zur Prüfung vorgelegt: neuer Standort der WGKK zur Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, Projekt zur Zusammenlegung von Bezirksstellen sowie größere Renovierungsarbeiten im Hanusch-Krankenhaus. Für STGKK-Obmann Josef Harb ist eine Unterstützung denkbar, wenn sich „konkrete Anknüpfungspunkte“ ergeben. Auf Eis lägen wichtige Bauvorhaben wie die Neuerrichtung des Physikalischen Ambulatoriums und der Außenstelle in Liezen oder fällige Modernisierungen im Grazer Fachärztezentrum. Doch primär gehe es um den im Juli abgeschlossenen neuen Vertrag mit der steirischen Ärztekammer, der noch heuer ein 16-Millionen- Euro-Paket zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in der Steiermark vorsieht. Harb: „Diese wichtige Maßnahme im Kampf gegen den drohenden Ärztemangel kann vorerst nicht umgesetzt werden.“
Grünes Licht in Kärnten
Nicht (mehr) betroffen von der Ausgabenbremse sind die VGKK, TGKK und die KGKK. Letztere habe doch noch grünes Licht beim geplanten Neubau der Außenstelle Völkermarkt und der Nachbesetzung des Leitenden Arztes bekommen, aber KGKK-Obmann Georg Steiner spricht so wie sein OÖ-Kollege Maringer ebenfalls von einem „überfallsartigen“ Regierungsbeschluss. Und BGKK-Obmann Hartwig Roth plane derzeit nicht, „eigene Schritte“ zu setzen: „Wir sehen aber dem Ergebnis mit großem Interesse entgegen.“