7. Apr. 2017

Arzneimittelhandel: Wer will, wer mag?

Immer wieder gibt es Probleme mit dem Privatverkauf von Arzneimitteln im Internet. Die AGES Medizinmarktaufsicht übt sich in Aufklärung. (Pharmaceutical Tribune 06/2017)

Einige Beispiele für Arzneimittel und Medizinprodukte, die im Internet privat verkauft werden.
Einige Beispiele für Arzneimittel und Medizinprodukte, die im Internet privat verkauft werden.

Gebrauchte Möbel, Babykleidung und dazwischen gut versteckt: Arzneimittel. Beim privaten Verkauf im Internet werden Recht und Gesetz immer öfter außer Acht gelassen.

Das große Feilschen im Netz

So werden auf der Plattform willhaben.at Blutzuckerteststreifen zu Staffelpreisen angeboten (50 Stück für 10 Euro, die Box mit 12×50 Stück um 99 Euro), zwei Packungen der Anti-Baby-Pille DiamillaTM kosten 10 Euro (Ablaufdatum 8/2017), Atovaquon (unbenützte 12 Stück, Haltbarkeit bis 11/2017) wird um 29 Euro angeboten und ein Kasten voller Homöopathika (die meisten Fläschchen ungeöffnet bzw. kaum geleert und abgelaufen) zum Preis von 200 Euro (siehe Screenshots). Den Vogel aber hat ein Salzburger abgeschossen, der zwei Packungen des monoklonalen Antikörpers Humira® (eine Packung geöffnet und ein Pen verbraucht) zum Preis von 1400 Euro verkaufen wollte.

Kein schlechter Gewinn, bedenkt man, dass die Rezeptgebühr für die zwei Packungen 11,70 Euro beträgt. Der letzte Fall rief sogar die Experten des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen BASG/AGES Medizinmarktaufsicht auf den Plan. „Der Verkäufer erklärte uns, er habe das Arzneimittel vom Arzt verschrieben bekommen, wollte es dann aber nicht mehr einnehmen“, berichtet Dr. Christoph Baumgärtel von der AGES. „Da er es offenbar schade fand, es im Kühlschrank liegen zu lassen, stellte er es ins Internet.“ Von der Unrechtmäßigkeit seines Tuns hätte er nichts gewusst – beteuerte er zumindest gegenüber den AGES-Experten. Die Annonce wurde gelöscht und der private Verkäufer gebeten, das Arzneimittel zur ordnungsgemäßen Entsorgung in eine Apotheke zu bringen.

Im Fall des Falles

„Das Problem, dass Leute Arzneimittel einnehmen, die sie nicht verschrieben bekommen haben, haben wir im Privatbereich schon seit Langem“, berichtet Baumgärtel. „Das ist ein Wahnsinn, da kann man nur warnen.“ So ist es in vielen Familien nach wie vor gang und gäbe, dass die halbe Packung Antibiotika, die im Medizinschrank herumgammelt, bei Bedarf von einem anderen Familienmitglied fertig eingenommen wird. Auch, dass Medikamente zur Malariaprophylaxe im Freundes- und Bekanntenkreis weiterverkauft werden, ist bekannt. Beim aktuellen Fall haben die Experten von der AGES mit der Plattform willhaben.at Kontakt aufgenommen. Diese will künftig Anzeigen, die Arzneimittel betreffen, rasch löschen.

Entdeckt man beim Surfen eine derartige Annonce, kann man mit einem Klick auf den Button „Anzeige melden“ die Betreiber darauf hinweisen, dass es sich hierbei um den Privatverkauf eines Arzneimittels handelt. Besonderes Gewicht erhält die Meldung, wenn sie z.B. mit der Adresse der Apotheke versehen wird. Im Feld für den Freitext reicht es, folgenden Text einzugeben: „Bei diesem Produkt handelt es sich um ein (rezeptpflichtiges) Arzneimittel, das nur in der Apotheke abgegeben werden darf. Es handelt sich daher um eine unseriöse Anzeige. Bitte löschen.“