Telefonjoker: Rezeptpflicht oder nicht?
Frage eines Apothekers: Warum ist das Präparat Erectus® nicht pflichtig, ein vergleichbares Arzneimittel jedoch schon?
Erectus® Fertigspritze ist ein Medizinprodukt und dient als viskoelastischer Zusatz zur Gelenkflüssigkeit, wirkt als Schmier- und mechanisches Stützmittel für das Kniegelenk und ist zur Behandlung von Patienten mit arthrotischen Kniebeschwerden bestimmt. Auch für Medizinprodukte kann durch Verordnung des BMG die ärztliche Verschreibungspflicht bestimmt werden, z.B. ist dies geschehen für Magnetfeldtherapiegeräte zur Eigenanwendung an Laien. Eine solche Verordnung erfolgt, wenn die Anwendung in Anbetracht eines gewissen, nicht unerheblichen Gefahrenpotenzials nur im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, Beratung oder Überwachung erfolgen sollte, ebenso wenn die Erfahrung bei bestimmten Medizinprodukten einen erheblichen Missbrauch mit Gefährdungspotenzial zeigen sollte.
Eine solche Verordnung existiert für das Medizinprodukt Erectus® Fspr nicht. In der Gebrauchsinformation findet sich jedoch der Hinweis: „Nur von einem Arzt anzuwenden“.