22. Apr. 2015

Telefonjoker: Darf ein Apotheker Medikamente auseinzeln?

Frage eines Apothekers: Im Nachtdienst bekam ich ein Rezept über eine Arzneispezialität (kein Suchtmittel!), bei welchem der Arzt NICHT die Abgabe einer Orginalpackung angeordnet hat, sondern nur drei Stück aus dieser, da er hier das Missbrauchsrisiko minimieren wollte. Ist diese Auseinzelung ok?

Laut AMG § 61 Abs. 1 dürfen Arzneispezialitäten nur in den vom Hersteller oder Depositeur vorgesehenen Handelspackungen abgegeben werden. Hiervon ist allerdings die Abgabe auf Grund besonderer Anordnung durch den Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt ausgenommen. Die Abgabe aufgrund besonderer Anordnung des Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes erfährt durch § 12 Apothekenbetriebsordnung 2005 eine weitere Ausgestaltung. Wird vom Arzt bzw. Zahnarzt die Abgabe „sine confectione“ gesondert angeordnet, ist die Arzneispezialität in einem neutralen Behältnis ohne Gebrauchsinformation, jedoch mit Anwendungshinweisen abzugeben.

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