2. März 2022Hospiz- und Palliativfondsgesetz

Neuer Topf soll Regelfinanzierung für Sterben in Würde ermöglichen

Der Nationalrat beschloss vorige Woche mit breiter Mehrheit das Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG). Bund, Länder und Sozialversicherungen sollen zu je einem Drittel den im Sozialministerium angesiedelten Fonds finanzieren, fix sind bisher aber nur Bundesmittel von 108 Mio. Euro bis 2024. Im Vollausbau bis 2026 soll jeder Sterbende auf Wunsch qualitativ hochwertig versorgt werden – unabhängig vom Wohnort und Geldbörserl. Die Reaktionen sind großteils positiv und reichen von „Meilenstein“ bis „Jahrhundertgesetz“. Es gibt aber auch Kritik.

Häusliche Krankenpflege, Hausärztliche Versorgung
iStock/Kayoko Hayashi

Was der Dachverband Hospiz Österreich seit 30 Jahren als Ziel anpeilt, ist nun ausgerechnet durch die legalisierte Beihilfe zum assistierten Suizid (siehe Interview) auf den Weg gebracht worden: Das mit 1. Jänner 2022 in Kraft getretene Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) hält nämlich fest, dass parallel dazu – sozusagen als Suizidprävention – der Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen ist.

Vier von fünf Parlamentsparteien stimmten dafür

Am 24. Februar war es so weit: Die Parlamentsparteien ÖVP und Grüne sowie von Oppositionsseite SPÖ und FPÖ stimmten für den von Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein (Grüne) vorgelegten Entwurf für das sogenannte Hospiz- und Palliativfondsgesetz, kurz HosPalFG. Nur die NEOS waren dagegen, dazu später mehr. Die Eckpunkte:

  • Im Sozialministerium wird ein Hospiz- und Palliativfonds angelegt und im Einvernehmen mit dem Finanzminister (Dr. Magnus Brunner, ÖVP) verwaltet.
  • Aus dem Fonds fließen Zweckzuschüsse an die Länder für die Hospiz- und Palliativversorgung, wobei eine Drittelfinanzierung gilt: Ein Drittel zahlt der Bund, „mindestens“ ein weiteres Drittel das jeweilige Bundesland und „maximal“ ein Drittel die Sozialversicherungsträger.
  • Die Länder können die zweckgewidmeten Gelder für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize sowohl für Kinder als auch für Erwachsene verwenden.
  • Dabei sind Bedingungen einzuhalten, wie Zielwerte für den Auf- und Ausbau entsprechender Angebote, ein Qualitätsmanagement und österreichweit einheitlich geregelte Tarife. Darüber hinaus sind die Länder verpflichtet, Daten zu erheben und zu übermitteln.
  • Das HosPalFG beinhaltet auch eine Änderung in den Sozialversicherungsgesetzen, wonach eine „Krankenbehandlung“ auch im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung stattfindet und damit von der Krankenversicherung umfasst wird.

In einem ersten Schritt sind für heuer Bundesmittel von 21 Mio. Euro vorgesehen, im nächsten Jahr 36 Mio. Euro und 2024 schließlich 51 Mio. Euro. Das ergibt in Summe 108 Mio. Euro alleine vom Bund. Allerdings müssen die Länder diese Zweckzuschüsse auch tatsächlich abrufen und mindestens den gleichen Beitrag dazu leisten, wodurch mit dem restlichen Drittel durch die Sozialversicherungen insgesamt 324 Mio. von 2022 bis 2024 zur Verfügung stehen würden. Ab 2025 soll der Bundesbetrag jährlich auf Basis von Aufwertungszahl und des Vorjahresbetrages aufgestockt werden, heißt es im Gesetz in puncto Mittelbereitstellung.

Für heuer Auszahlungsfrist der Mittel bis November verlängert

In der Sitzung brachten ÖVP und Grüne eine Abänderung ein, die dann mitbeschlossen wurde. Neben redaktionellen Anpassungen sei aus Zeitgründen die Frist für die Beantragung der Länder bis 30. September 2022 verlängert worden, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Ursprünglich hätte der Antrag für heuer bereits bis 30. März einlangen sollen. Durch die Fristausdehnung soll die Auszahlung der Gelder längstens bis November statt im Mai erfolgen.

NEOS fordern einheitliche Finanzierungsströme

Zwei Entschließungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit: Der eine stammt von den NEOS, die in der Gesetzesvorlage keine langfristige Verbesserung des Systems sehen. Sie fordern einheitliche Finanzierungsströme und einen qualitätsvolleren Ausbau der Hospiz- und Palliativangebote anstatt auf Basis von kurzfristigen „Verordnungsermächtigungen“. Der andere Entschließungsantrag stammte von der FPÖ, die eine Förderung der Übergangspflege mit einem „Übergangspflege-Förderungsgesetz“ forderte.

Bereits am 3. Februar 2022, als die anderen Parteien im Sozialausschuss für den Gesetzesentwurf stimmten, hatte Mag. Gerald Loacker, stv. Klubobmann der NEOS, die Ablehnung damit begründet, dass er sich eine Regelfinanzierung nicht in Form eines Fonds vorgestellt habe. Auch bemängelte er, dass in der geplanten Datenbank keine Daten über die Patienten gesammelt werden sollen. Drei Wochen später bei der Abstimmung im Plenum bekräftigte Loacker, von einer Regelfinanzierung könne keine Rede sein. Zwar bringe der Gesetzesentwurf Verbesserungen, es würden aber Qualitätskriterien und Zielgrößen für den Fördertopf fehlen. Außerdem sieht er ähnlich wie Rudolf Silvan (SPÖ) den Eingriff in die Finanzautonomie der Sozialversicherungen kritisch.

SPÖ pocht auf bundeseinheitliches Pflegesystem

Die SPÖ werde aber der Überführung in die Regelfinanzierung zustimmen, kündigte Mag. Verena Nussbaum (SPÖ) an. Sie appellierte aber, auch für die Stationen der Pflege davor „in die Gänge zu kommen“. Drei Punkte seien dabei wesentlich: ein bundeseinheitliches Pflegesystem, die Finanzierung über einen Pflegegarantiefonds sowie eine Ausbildungsoffensive.

FPÖ will Übergangspflege-Gesetz

Auch Mag. Christian Ragger (FPÖ) signalisierte zwar Zustimmung zum ersten Ansatz des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung, hätte sich aber einen klaren Rechtsanspruch erwartet. Hier schloss er sich Loacker an, dass man nun in eine vertiefte Phase eintreten müsse. Ebenso brauche es einen klaren Auftrag der öffentlichen Hand für die Übergangspflege, verwies Ragger auf den FPÖ-Entschließungsantrag.

Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) räumte ein, dass das Gesetz einen Anfang darstelle – aber einen sehr guten Anfang. Es werde auch Zielsteuerungsvereinbarungen geben, sagte sie in Richtung Loacker. Was einen Rechtsanspruch betreffe, habe man die Entscheidung bewusst den Ärzten überlassen, um nicht wertvolle Zeit durch ein Verfahren zu verlieren.

ÖVP: Bedarf nur regional und föderal eruierbar

Norbert Sieber und Dr. Gudrun Kugler (beide ÖVP) nannten das HosPalFG ein „Jahrhundertgesetz“, mit einer Tragweite über viele Generationen. Die Haltung der NEOS könne Kugler nicht nachvollziehen, da nur regional und föderal der echte Bedarf eruiert werden könne. Zur SPÖ hingewandt meinte sie, die Pflegereform sei in Arbeit.

Gesundheitsminister Mückstein bezeichnete den Ausbau der Hospiz- und Palliativdienste als bedeutende Begleitmaßnahme zum jüngsten Beschluss zum assistierten Suizid. Die Konfrontation mit dem nahen Sterben sei oft behaftet von der Sorge um Abhängigkeiten. Daher sollen Ausbau und Finanzierung auf sichere Beine gestellt werden, unabhängig von der finanziellen und familiären Situation. Mückstein verweist auch darauf, dass die Freiwilligenarbeit eine wichtige Stütze sei.

Caritas: Ein „echter Meilenstein“, aber zu lange Fristen

Die Caritas begrüßt das HosPalFG. Die im Nationalrat beschlossene Finanzierung sei ein „echter Meilenstein und die Grundlage für einen regelfinanzierten, nun hoffentlich schnellen und flächendeckenden Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten in Österreich“, betonte DDr. Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich, in einer Aussendung.

Der Handlungsbedarf sei enorm: Mangels ausreichender Angebote könne momentan nur jeder zweite Betroffene eine Betreuung und Begleitung in Wohnortnähe finden. Der Hospiz- und Palliativbereich sei außerdem noch immer oft auf Spenden angewiesen. Landau sieht jetzt die Länder am Zug, „sich die bereitgestellten Mittel abzuholen und mit dem Ausbau rasch zu beginnen“.

Landau übt aber auch Kritik: Während der Ko-Finanzierungsanteil der Bundesländer in zumindest gleicher Höhe festgelegt wurde, gibt es gesetzlich keine Mindesthöhe für die Sozialversicherung. Somit bleibe „leider unklar“, wie viele Mittel in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen werden.

Als wichtig erachtet Landau bei der großen Ausbau-Initiative das Festlegen bzw. Weiterentwickeln gemeinsamer Qualitätskriterien für die Angebote. Es freue ihn sehr, dass im Gesetz nun die Einbindung der Träger über den Dachverband Hospiz festgelegt worden sei: „Damit ist gewährleistet, dass die große Expertise aus der Praxis in diesen Prozess gut einfließen kann.“

Die langen Fristen des Gesetzes sieht er jedoch kritisch, u.a. bei den Qualitätskriterien, die bis Ende 2022 ausgearbeitet werden und erst ab 2023 schrittweise umzusetzen sind. Landau verweist hier auf bereits bestehende und fachlich anerkannte Qualitätskriterien, die auch im Österreichischen Strukturplan Gesundheit Aufnahme fanden. Eine erneute Ausarbeitung findet er nicht notwendig, „vielmehr sollten bestehende Kriterien bis zu einer Evaluierung ab sofort herangezogen werden, um nicht kostbare Zeit zu verlieren“.

Hospiz Österreich bedankt sich beim Parlament

„Es ist geschafft“, freut sich der Dachverband Hospiz Österreich in einer Aussendung über das HosPalFG und spricht von einer „neuen Ära“ für die umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in Österreich. Seit 30 Jahren sei es das Ziel von Hospiz Österreich, Hospiz- und Palliativversorgung für alle Menschen, die sie brauchen, Erwachsene wie Kinder, erreichbar, leistbar und in guter Qualität verfügbar zu machen.

Der Ausbau und die geregelte Finanzierung betreffe stationäre Hospize, Tageshospize, mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Alten- und Pflegeheime, die mobile Pflege und Betreuung zuhause sowie das Krankenhaus. Durch das Gesetz würden auch die Qualitätssicherung sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen gesichert. Es sei ein „Jahrhundertgesetz“, von dem die Menschen auch in 40 und 60 Jahren noch profitieren werden, sagt Waltraud Klasnic, Präsidentin Dachverband Hospiz Österreich: „Es gibt Schwerkranken und Sterbenden Trost und Hoffnung und vermittelt Menschen, die sich um ihre eigene Zukunft oder die ihrer An- und Zugehörigen sorgen, Sicherheit.“

Das Gesetz schaffe die Grundlagen für die verbindliche Planung und Umsetzung des Vollausbaus bis 2026. Auch Klasnic verweist auf den Föderalismus: Besonders wichtig sei die „verantwortliche Entscheidung der Bundesländer in Kooperation mit den landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativorganisationen“. Der Dachverband freue sich jedenfalls auf die weitere gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Mag. Leena Pelttari, MSc, Geschäftsführerin Dachverband Hospiz Österreich, ergänzt: „Es ist Zeit, Danke zu sagen und diese verantwortungsvolle und weitreichende Entscheidung des Parlaments zu würdigen.“