Hospiz- und Palliativfondsgesetz
Neuer Topf soll Regelfinanzierung für Sterben in Würde ermöglichen
Der Nationalrat beschloss vorige Woche mit breiter Mehrheit das Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG). Bund, Länder und Sozialversicherungen sollen zu je einem Drittel den im Sozialministerium angesiedelten Fonds finanzieren, fix sind bisher aber nur Bundesmitteln von 108 Mio. Euro bis 2024. Im Vollausbau bis 2026 soll jeder Sterbende auf Wunsch qualitativ hochwertig versorgt werden – unabhängig vom Wohnwort und Geldbörserl. Die Reaktionen sind großteils positiv und reichen von „Meilenstein“ bis „Jahrhundertgesetz“. Es gibt aber auch Kritik.