Seltene Risken

Der OGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht beschäftigen. Im streitgegenständlichen Fall kam es im Zuge eines Punktionsversuchs zum Zweck der Anästhesie zu einer Verletzung des Ramus superficialis nervi radialis und anschließend zu einer Ausbildung eines Kontinuitätsneuroms (Neurinoms). Nach Aussage des Sachverständigen stellt ein bedingt durch eine Nervenverletzung hervorgerufenes Neurinom eine absolute Rarität dar. Die Verletzung eines sehr kleinen Nervs durch einen Nadelstich sei extrem selten und das Entstehen eines Neurinoms nach einer Nervenverletzung durch das Legen einer Leitung sei auch in der internationalen Literatur kaum beschrieben.

Ärztliche Aufklärungspflicht …

Der Patient machte Schadenersatz geltend und argumentierte, dass er über dieses Risiko nicht aufgeklärt worden sei. Der OGH stellte zunächst grundsätzlich fest, dass die Anästhesie bei einem operativen Eingriff ein Teil der Heilbehandlung sei, weshalb sich die zur ärztlichen Aufklärungspflicht entwickelten Grundsätze auch auf sie beziehen. Auch die Aufklärung über die Möglichkeiten und Risken der Schmerzbekämpfung richte sich daher nach den Umständen des Einzelfalls.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune