Schadet es, Portalbewertungen durch Fake-Kommentare aufzubessern?

Das Landgericht München hat eine interessante Entscheidung getroffen, die auch in Österreich Beachtung finden wird. Darin werden Anbieter gekaufter Portalbewertungen dazu verurteilt, ihre an Ordinationsbetreiber verkauften Portalbewertungen deutlich zu kennzeichnen – und dadurch zu entwerten. So wie bei Facebook und Twitter, wo gegen kleines Geld Follower und Freunde gekauft werden, hat sich auch ein Markt für Kunden- bzw. Patientenbewertungen etabliert, der der Glaubwürdigkeit großen Schaden zufügt. Die Portale wehren sich dagegen. Konkret hat das Münchener Webportal Jameda, nach eigenen Angaben Deutschlands größtes Arztempfehlungs- Portal und Marktführer für Online-Arzttermine, vor dem Landgericht München per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass die beklagte Marketingagentur „ab sofort Bewertungspakete für Jameda weder bewerben noch verkaufen darf, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass die Entgeltlichkeit der Bewertung bei deren Veröffentlichung offenzulegen ist und dass Jameda Bewertungen, für die ein geldwerter Vorteil angenommen wird, nicht veröffentlicht“, teilte das Unternehmen vor kurzem mit.

Die Bewertungen seien von bezahlten Dienstleistern mit klaren Vorgaben erstellt worden, heißt es. Kommentare, für die eine geldwerte Gegenleistung angenommen wurde, sind laut den Nutzungsrichtlinien des Arztbewertungs-Portals jedoch nicht gestattet. Deshalb würden die Bewertungen von einem technischen Prüfalgorithmus herausgefiltert und nicht veröffentlicht. Für Ordinationsbetreiber birgt diese Verfügung einen deutlichen Hinweis: Der Zukauf von positiven Praxisbewertungen ist für Ordinationen sinnlos. Zum einen werden die Fake-Comments von den Portalbetreibern schnell enttarnt und entfernt, zum anderen sind diese oft per Bot erstellten Kommentare für andere Nutzer durch ihre gleichförmige Vorgangsweise leicht erkennbar. Dann wird ihre Wirkung zum Bumerang.

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