Recht in der Praxis
Aufklärung über Behandlungsalternativen
Es entspricht ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung, dass eine ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen erforderlich ist, wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben.