1. Dez. 2015

Mutter-, Vaterschaft,  „andere Elternschaft”

Univ.-Prof.-Dr.-Helmut_Ofner

Durch das mit 1.4. in Kraft getretene Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetz 2015 ist es nunmehr zulässig, eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch in der Konstellation zweier miteinander in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebender Frauen durchzuführen. Diese neue Option wirft die Frage auf, welchen kindschaftsrechtlichen Status und welche Rechte und Pflichten die weibliche Partnerin oder Lebensgefährtin der Mutter haben soll. Zunächst ist dabei festzuhalten, dass die Mutterschaft jener Frau zukommt, die das Kind geboren hat (§ 143 ABGB).

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