So können Mitarbeiter den Familienbonus sofort nutzen

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Dieser Absetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Dienstnehmern – also Ihren OrdinationsmitarbeiterInnen – nicht erst mit der Steuerveranlagung für das Jahr 2019, sondern bereits ab Jänner 2019 in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Aber Vorsicht: Dies gilt nicht für Ärztinnen und Ärzte. Diese können den Familienbonus erst mit der Einkommensteuererklärung des Jahres geltend machen, was erst im Jahr 2020 spürbar wird.

Berücksichtigung bei der Lohnverrechnung

Wenn Ihre Mitarbeiter den Familienbonus bereits unterjährig nutzen wollen, müssen sie das Formular E30 bei der Ordinationsleitung abgeben. Unter anderem ist anzugeben, ob man den ganzen oder den halben Familienbonus Plus beansprucht. Ärzte oder Ärztinnen haben als Arbeitgeber die Erklärung des Arbeitnehmers und die vorgelegten Nachweise zum Lohnkonto zu nehmen und im Lohnkonto die entsprechenden Daten anzugeben.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune