15. Apr. 2019Airbnb

Schluss mit lustig für Vermieter

Jetzt wird es ernst: Wer seine Vorsorge- oder Ferienwohnung über Airbnb vermietet, muss sich registrieren lassen. Die Zeiten des steuer- und gewerberechtlichen Wildwuchses sind vorbei. (Medical Tribune 16/19)

Mit dem Zweitwohnsitz hat man selbst Freude und kann sich auch ein Körberlgeld verdienen – jetzt ist aber eine Registrierung erforderlich.

Zweitwohnsitze und Stadtwohnungen sind nicht nur bequem, sondern auch eine Vorsichtsmaßnahme. Momentan ist es schwierig, Erspartes gegen Inflation und Börsenrisiko erfolgreich zu verteidigen. Da ist das Investment in Immobilien ein gern gewählter Ausweg. Für viele Wohnungseigentümer ist dies aber nur ein Nebeneffekt. Die Veranlassung zum Kauf einer Zweitimmobilie entspringt viel öfter der Liebe zu einer Region oder ganz einfach dem Wohnbedarf eines Familienmitglieds. Studierende Kinder sind Grund genug, eine Wohnung in der Stadt zu kaufen. Die Auslastung der Wohnungen hat dabei naturgemäß Luft nach oben: Nichts liegt da näher, als sich über die Vermietung des Zweitwohnsitzes ein gewisses Körberlgeld zu den laufenden Betriebskosten dazuzuholen.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune