15. Dez. 2015
Fachärztliche Rufbereitschaft
Mussten bislang in Zentralkrankenanstalten uneingeschränkt Fachärztinnen und -ärzte aller in Betracht kommenden Sonderfächer anwesend sein, soll nun die Möglilchkeit geschaffen werden, in “nicht klinischen Sonderfächern” und Fällen, in welchen es nicht auf Grund eines akuten Komplikationsmanagements erforderlich ist, im Nacht- sowie vorübergehend im Wochenend- und Feiertagsdienst von einer ständigen Anwesenheit von Fachärztinnen und -ärzten abzusehen – und zwar dann, wenn stattdessen eine Rufbereitschaft eingerichtet wird.