18. März 2015

5- oder 7-Tagewoche als Grundlage für Spitalsärzte?

Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz: Der Durchrechnungszeitraum für die Durchschnittsarbeitszeit sorgt für die Befürchtung, dass den Ländern ein finanzieller Mehraufwand ins Haus stehen könnte.

Foto: Andreas Haertle / Fotolia.com
Knackpunkt ist die Frage, ob für die Durchrechnung im Zusammenhang mit dem Urlaub der Spitalsärzte eine Sieben- oder Fünftagewoche herangezogen wird. Die Spitäler rechnen mit sieben Tagen, im Erlass des Sozialministeriums wird bei Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit aber von fünf ausgegangen. Aus Ländersicht ändert sich damit alles: Ruhezeiten, Dienstpläne – und man bräuchte mehr Ärzte.

Laut einem Artikel in der heutigen Ausgabe der “Kleinen Zeitung” verwenden die Arbeitsinspektoren für die neuen Arbeitszeitenregelung in den steirischen Spitälern aufgrund einer Verordnung des Sozialministeriums einen anderen Durchrechnungszeitraum als die Spitäler selbst. Die Inspektoren würden unter anderem mit einer Fünftagewoche rechnen, die Krankenanstalten hingegen mit einer Siebentagewoche. Daraus ergebe sich ein wesentlich kürzerer Durchrechnungszeitraum, der Ruhezeiten und Dienstpläne beeinflusse. Dadurch seien nun noch mehr Ärzte nötig, als zuletzt vorgesehen. Der dadurch in der Steiermark entstehende Mehraufwand könne sich auf insgesamt 50 bis 70 Millionen Euro belaufen, so die “Kleine Zeitung”. Komme es zu arbeitsrechtlichen Verstößen, müssten ärztlichen Direktoren hohe Strafen zahlen, mutmaßt Redakteur Didi Hubmann.

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