Auch bei Herzinsuffizienz: Patienten profitieren von Ablation gegen Vorhofflimmern
Im Management des nicht-valvulären Vorhofflimmerns stehen unterschiedliche Strategien zur Verfügung, wobei die Prävention von Schlaganfällen im Vordergrund steht, was für Patienten mit auch nur geringfügig erhöhtem Thromboserisiko Antikoagulation bedeutet. In den aktuellen Leitlinien der ESC wird für ausgewählte Patienten die Katheterablation als First-line-Behandlung empfohlen.
Bevorzugte Technik für den ersten Eingriff ist dabei die Pulmonalvenenisolation. Eine aktuelle, im Rahmen des ESC 2017 vorgestellte Studie 1 zeigt nun, dass auch Patienten mit ausgeprägter Herzinsuffizienz von der Ablation profitieren. In die prospektive, randomisierte Studie CASTLE-AF wurden Patienten mit einer linksventrikulären Auswurffraktion unter 35 Prozent und Vorhofflimmern eingeschlossen und entweder mit Ablation oder medikamentösen Maßnahmen behandelt. Kombinierter primärer Endpunkt war ein Komposit aus Gesamtsterblichkeit und Hospitalisierungen wegen Herzinsuffizienz.
Signifikante und deutliche Senkung der Mortalität
In CASTLE-AF erwies sich die Katheter-Ablation im Vergleich zu medikamentösen Maßnahmen im Management von Vorhofflimmern bei herzinsuffizienten Patienten als signifikant überlegen. Über eine mediane Beobachtungszeit von 37.8 Monaten wurde im Hinblick auf den primären Endpunkt eine Risikoreduktion von 38 Prozent erreicht (HR 0.62; 95% CI, 0.43–0.87 p=0.007). Auch die einzelnen Komponenten des kombinierten Endpunkts wurden durch die Ablation reduziert. In dieser Hinsicht ist besonders das Mortalitätsrisiko von Bedeutung, das durch die Ablation signifikant um 47 Prozent gesenkt werden konnte. Auch die Rhythmuskontrolle war gut. Die Autoren weisen darauf hin, dass sich zahlreiche Patienten auch am Ende der Beobachtungszeit noch in stabilem Sinus-Rhythmus befanden.
Referenz:
1 Catheter ablation versus standard conventional treatment in patients with left ventricular dysfunction and atrial fibrillation: the CASTLE-AF trial, präsentiert von N. Marrouche im Rahmen des ESC 2017, Abstract FP 1148