Wie viel Vorlauf benötige ich für die Gründung einer Gruppenpraxis?

DIE ANFRAGEN für die Gründung einer Gruppenpraxis werden in den letzten Jahren spürbar mehr. Dabei erlebe ich auch immer wieder Enttäuschungen, wenn es um die notwendige Anlaufzeit geht, die es für die Umsetzung des Vorhabens braucht. Am Beginn steht die Notwendigkeit, Kammer und Kassen von einer Gruppenpraxis zu überzeugen. Ohne die Zuweisung eines Gruppenpraxisvertrages sind weitere Planungen sinnlos. Die Kammer schreibt daraufhin die Partnerstelle in der Gruppenpraxis aus. Aufgrund diverser Fristen ist damit zu rechnen, dass das Verfahren zur Bewerbung einer Kassenplanstelle etwa zwei Quartale andauern wird. In der Zwischenzeit kann der Inhaber der gründenden Praxis die Bewertungsphase einläuten: Beauftragte Steuerberater ermitteln dabei den Verkehrswert der Gruppenpraxis. Dieses Gutachten liefert die Basis für die weiteren Gespräche zwischen den künftigen Praxispartnern.

Nach der Wahl des Partners – der gründende Kassenarzt kann unter den Bewerbern wählen, die zumindest 80 Prozent der Punkte des Erstgereihten aufweisen – beginnen die Verhandlungen über Wert und Verteilung der Geschäftsanteile, Ausformung des Gesellschaftervertrages und die Erstellung einer Geschäftsordnung. Dabei ist die Beiziehung von erfahrenen Experten sinnvoll, die die juristische Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit der Praxispartner legen. Wenn eine Einigung über die grundlegenden Punkte der Kooperation absehbar ist, sollten die notwendigen baulichen und infrastrukturellen Arbeiten in der Ordination in Angriff genommen werden. Zwei praktizierende Kollegen benötigen eine andere Arbeitsumgebung wie ein Einzelkämpfer, der nur seinen eigenen Bedürfnissen folgen muss. In Summe sollte nach Bewilligung und vor Ausschreibung des Gruppenpraxisvertrages mit einem Jahr Vorbereitungszeit gerechnet werden, bevor die neue Gruppenpraxis ihre Pforten öffnet.