12. Aug. 2015
Meldepflicht bei Nebenwirkungen
Viele der unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) sind zum Zeitpunkt der Zulassung der jeweiligen Substanz noch unbekannt. Deswegen trägt die Implementierung eines Pharmakovigilanz-Programmes auf nationaler und internationaler Ebene wesentlich zur Erkennung von neuen und potenziell lebensgefährlichen UAW bei. Ein Beitrag über die derzeit gültige Meldepflicht.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin CliniCum neuropsy