6. Sep. 2014

Recht: Strukturelle Mängel – kein Kostenersatz im Ausland

Univ.-Prof.-Dr.-Helmut_OfnerWie der EuGH bereits mehrfach ausgesprochen hat, sind Patienten aus EU-Staaten berechtigt, sich in einem anderen Unionsstaat behandeln zu lassen, wenn sie in Anbetracht ihres Gesundheitszustands und des voraussichtlichen Verlaufs ihrer Krankheit die Behandlung im Inland nicht rechtzeitig erhalten können. In diesem Fall muss der Sozialversicherungsträger des Heimatstaates die Kosten, die für diese Heilbehandlungen im Ausland entstehen, übernehmen. Maximal wird dabei jedoch nur jener Preis erstattet, der bei einer Behandlung im Heimatland übernommen worden wäre. Der Patient ist verpflichtet, vor der Heilbehandlung im Ausland die Genehmigung seiner Krankenversicherung einzuholen. In einer aktuellen Rechtssache musste sich Generalanwalt Villalón am EuGH mit dem Fall einer rumänischen Patientin auseinandersetzen, die sich in Deutschland operieren ließ, nachdem sie feststellen musste, dass in dem von ihr zunächst aufgesuchten rumänischen Krankenhaus grundlegende medizinische Mittel fehlten. Der Generalanwalt bestätigte zunächst die Vorjudikatur des EuGH und führte aus, dass ein EU-Mitgliedstaat zur Erteilung der Genehmigung einer Auslandsbehandlung verpflichtet ist, wenn deren Erbringung aufgrund eines situationsbedingten Mangels in einer seiner Krankenhauseinrichtungen tatsächlich unmöglich ist. Voraussetzung sei jedoch, dass es sich um eine im Heimatland ersatzfähige Sozialversicherungsleistung handelt. Keine Genehmigungs- und Ersatzpflicht bestehe jedoch dann, wenn der Mangel an materiellen Mitteln einem strukturellen Mangel entspricht. Begründet wird dies mit der Aussage, dass sich ein Mitgliedstaat, der sich in der Situation eines strukturellen Mangels befinden, die finanziellen Belastungen einer massiven Gesundheitsmigration nicht tragen könnte.

Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, Jur. Fakultät d. Universität Wien
Fragen & Anregungen: recht@aerztemagazin.at

Um den Inhalt zu sehen, müssen Sie sich einloggen oder registrieren.