Freiheitsbeschränkungen nach dem HeimAufG
Der OGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung neuerlich mit der Frage beschäftigen, wann und gegebenenfalls in welcher Form gemäß §4 HeimAufG Freiheitsbeschränkung zulässig sind. Grundsätzlich gilt, dass Freiheitsbeschränkungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin CliniCum neuropsy