Muss ein Chirurg über seine Operationsvorerfahrung aufklären?
Der Oberste Gerichtshof muss sich regelmäßig mit der Frage beschäftigen, ob ein Chirurg verpflichtet ist den Patienten über die Zahl der von ihm bereits durchgeführten einschlägigen Operationen zu informieren.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin CliniCum onko